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nachtheilig wirkt, welcher Wunsch schon zum Theil durch
die neueren Ergänzungen von verschiedenen Gerichten und
Gerichtshöfen namentlich zu Köln und Achen in Erfüllung
geht.
3) Daß diese Gerichtsverwaltung durch Einschiebung
von Hindernissen oder durch allenfallsige Abschaffung der
so heilsamen und nöthigen Staatsbehörde nicht gelähmt
und erschwert werde.
Nur bei Erhörung dieser drei Wünsche wird sie unter
Deutschen auf deutschem Boden weit erfreulichere Blüthen
und bessere Früchte tragen, als vorher; sie wird den
Segen und den Dank der Gegenwart und der Nachwelt
auf den von den Rheinländern so innigst geliebten König
und die verehrungswürdige hohe Immed at=Justiz=Kom¬
mission verbreiten und ein Denkmal stiften, das keine
Macht, kein Zufall zerstören kann.
***
48.
Doppelter Mord, Nothzucht und Raub, eine Kriminal=
Geschichte, als fernerer Beitrag zur Würdigung der
Frage über die Zuläßigkeit der Aussprüche nach mo¬
ralischer Ueberzeugung.
Capellmann, Cremanns und Mayer standen, angeschul=
digt jene drei schreckliche Verbrechen in einem und dem näm=
lichen Momente begangen zu haben, zu Achen vor Gericht. *)
Nämlich vor einem Spezial=Gerichtshofe, der, wie das gewöhn¬
liche Geschwornen=Gericht über das Verbrechen des Mordes nach
moralischer Ueberzeugung (conviction intime) zu erkennen hatte.
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Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlir