Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

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nachtheilig wirkt, welcher Wunsch schon zum Theil durch 
die neueren Ergänzungen von verschiedenen Gerichten und 
Gerichtshöfen namentlich zu Köln und Achen in Erfüllung 
geht. 
3) Daß diese Gerichtsverwaltung durch Einschiebung 
von Hindernissen oder durch allenfallsige Abschaffung der 
so heilsamen und nöthigen Staatsbehörde nicht gelähmt 
und erschwert werde. 
Nur bei Erhörung dieser drei Wünsche wird sie unter 
Deutschen auf deutschem Boden weit erfreulichere Blüthen 
und bessere Früchte tragen, als vorher; sie wird den 
Segen und den Dank der Gegenwart und der Nachwelt 
auf den von den Rheinländern so innigst geliebten König 
und die verehrungswürdige hohe Immed at=Justiz=Kom¬ 
mission verbreiten und ein Denkmal stiften, das keine 
Macht, kein Zufall zerstören kann. 
*** 
48. 
Doppelter Mord, Nothzucht und Raub, eine Kriminal= 
Geschichte, als fernerer Beitrag zur Würdigung der 
Frage über die Zuläßigkeit der Aussprüche nach mo¬ 
ralischer Ueberzeugung. 
Capellmann, Cremanns und Mayer standen, angeschul= 
digt jene drei schreckliche Verbrechen in einem und dem näm= 
lichen Momente begangen zu haben, zu Achen vor Gericht. *) 
Nämlich vor einem Spezial=Gerichtshofe, der, wie das gewöhn¬ 
liche Geschwornen=Gericht über das Verbrechen des Mordes nach 
moralischer Ueberzeugung (conviction intime) zu erkennen hatte. 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlir
	        
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