184 —
Die Augen von ganz Deutschland sind auf diese ver¬
dienstvollen Männer, welche unsere Hochachtung, unser
innigstes Zutrauen besitzen, gerichtet.
Diese haben die Gründe für und wider die mündliche¬
öffentliche Rechtspflege von beiden Theilen in mannigfal¬
tigen Vorträgen von Gerichtshöfen, Justizbeamten und
andern Personen eingesehen und einer strengen Prüfung
unterworfen, und werden selbe zu beachten wissen. Von
diesen erwarten wir die reif erwogenen Vorschläge an die
höchste Behörde mit tiefer Verehrung.
Sollte vor ihrem tiefen Scharfblick der allgemeine
Wunsch der wahren Rheinländer für das öffentliche¬
mündliche Verfahren einen geneigten Eingang finden, dann
wagt der verehrungsvolle Verfasser noch in dieser Hinsicht
die Aeusserung von drei Wünschen.
1) Die Abschaffung der vielen unnöthigen Formen un¬
ter Strafe der Nichtigkeit für die Nachläßigkeit der Justiz¬
beamten und der Justizgehülfen, welche nach der dermalen
bestehenden Gesetzgebung auch alsdann noch die Hauptsache
benachtheiligt, wenn gleich der Erfolg oder die Wahrheit
des Akts auf eine andere Art ausgemittelt werden kann,
und welche höchstens nur zu Auflegung einer Geldbuße
geeignet ist, und die sorgsame Ausbesserung mancher an¬
dern Mängel der dermaligen Gerichtsordnung.
2) Eine vollständige Organisation der Gerichte von der
Art, daß nicht wegen zu geringer Zahl der beisitzenden
Richter bei Verhinderung des einen oder des andern die
Berathschlagung und das Urtheil über die vorgetragenen
Rechtssachen zu lang verschoben bleiben müssen, welche
Verzögerung besonders bei dem mündlichen Vortrag sehr
Voge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlir