182 —
griffe der Missethäter, wie auch die Mittel sich zu ver¬
theidigen lerne?
Auf diesen Einwand bemerkt man, daß bei schlüpfrigen
Materien, z. B. bei Nothzucht u. dgl. die Personen, welche
dieser Verhandlung sich nicht selbst aus Wohlstand ent¬
ziehen, und auf welche die Entwickelung eine schädliche
Wirkung hervorbringen könnte, entfernt und ausgeboten
werden.
Daß schlechte Menschen in den öffentlichen Sitzungen
Mittel kennen lernen sollen, um der Entdeckung der Wahr¬
heit auszuweichen oder ihre Streiche zu verfeinern, biswei=
len geschehen könne, allein, daß die gedruckten Geschichten
der Räuberhanden, selbst die Gesängnisse zahlreichere und
zuverläßigere Aufschlüsse geben, als sie hier erwarten
können; daß hingegen jeder, welcher den öffentlichen
Sitzungen der Strafgerichte beigewohnt hat, auch leicht
eingefehen haben wird, wie durch die mündliche Verhand¬
lung jeder unbedeutend scheinende Umstand durch die Ge¬
genwart und durch das Benehmen des Beschuldigten,
durch die Erklärung und Gegeneinanderstellung der Zeugen
öfters ins vollste Licht tritt, und mit den todten Protokollen
auffallend kontrastirt; daß jede noch so fein ersonnene, noch
so schlau durchdachte, noch so kräftig entwickelte Entschuldi=
gung des Schuldigen vereitelt und er auf der Stelle verur=
theilt wird, wodurch den schlechten Menschen eher ein ab=
schreckendes Beispiel, als eine Lockspeise zu fernern Vergehen
sich darbietet; daß manche Beschuldigte sogar das öffentliche
Verhör mehr fürchten, als die Strafe selbst, und mancher
Verbrecher überführt wird, der durch geschriebene Akten=
stöße nicht überwiesen worden wäre; daß die Verhand=
Vonage
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
europ