Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

148 — 
müthigen und Consorten gerathen. Wir glaubten, das 
Volk wünsche ganz deutsch regiert zu werden, heiße so 
viel, das Volk wünsche durch seinen erlauchten und gü¬ 
tigen deutschen Regenten zu jener Stufe des Glücks geführt 
zu werden, welche es zu ersteigen berufen und berechtigt 
seye. Aber — nein, da heißt das deutsch regiert werden, 
welches ganz egene Glück der Jourualist für die Rhein¬ 
Provinzen zu reserviren die Gnade hat, was ganz an¬ 
ders, nur eigentlich so viel, als: es sollen preußische, 
jenseits der Oder etwa geborne Justiz=Beamten die heim¬ 
liche peinliche Prozedur am Rheine mit Rad, Feuer, 
Schwert und Stock einführen, eben so, wie einst die 
Franken in Preußen die Formen und Strafen des geist¬ 
lichen heimlichen Gerichts eingeführt hatten. — Traurige 
Repressalien! 
Du guter Teut! — als du deinen Söhnen jenen Geist 
einhauchtest, der sie ein ganzes Jahrtausend lehrte, bei 
einem Gerichte glücklich zu seyn, das Tacitus (c. 12) 
nur unvollkommen kannte, dessen erste Grundsäule aber 
Oeffentlichkeit des Verfahrens und Aburtheilen von Rach¬ 
burgen und Schöffen war, hättest du wohl gedacht, wozu 
man deinen Namen mißbrauchen würde? 
C... d. 
Voroge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
euro
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer