Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

152 — 
Latinität stiftete seinem fluchwürdigen Andenken den 
schönen Vers: 
In thalamis Ipskamp maclat mucrone maritam 
Mortifera mulcens mollia membra manu. 
42. 
Ueber Zeugen=Aussagen. 
In einer sehr gehaltvollen Zeitschrift kommen in einem 
Aufsatze: „über Leumunds=Erforschungen; die Worte vor 
„Aengstlich ziehen sich die Bürger überall vom ge¬ 
richtlichen Zeugnisse zurück, begierig suchen sie jede 
Gelegenheit auf, entweder ganz davon loszukommen 
oder damit bald fertig zu werden." 
Von der Wahrheit dieser Bemerkung wird sich jeder 
Kriminalist im Verlaufe seiner Geschäfte oft genug über= 
zeugt haben, und es lohnt daher der Mühe, die Ursachen 
aufzusuchen, warum dieses nicht bloß bei Leumunds=Erfor= 
schungen, sondern bei Zeugen=Aussagen überhaupt der Fallist. 
Ich glaube sie in folgenden zu finden: 
1) Jeder Staatsbürger hat sein bestimmtes Ceschäft 
das meist seinen Unterhalt gewinnen muß. Nun wird er 
in der dringendsten Arbeit auf einige Stunden, oder bei 
Entfernung der Gerichtsstelle auf halbe und ganze Tage 
davon abgezogen; dies benimmt ihm schon alle Empfäng= 
lichkeit für die Wichtigkeit der Handlung, und voll des 
Unmuths eilt er wieder zu seinem Geschäfte zurück. Oft 
muß er dieses Opfer umsonst ohne Entschädigung für Aus= 
lagen und Zeitversäumniß bringen. 
2) Der zu leistende Eid ist ein großer Stein des An¬ 
stosses. Ist der beeidete Zeuge sehr gewissenhaft, so wird 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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