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Verkzeug beigebracht worden wäre; sie erkennen, daß
dieses Werkzeug die Blase und den Krummdarm durch¬
bohrt habe, und daß diese Wunde durchaus tödtlich sey.
Vor dem Instruktionsrichter mußte Riklas Ypskamp
eingestehen, daß er seit einiger Zeit in Mißhelligkeiten
mit seiner Frau gelebt, und besonders von der Zeit an,
wo sie den verbotenen Umgang zwischen ihm und der
Magd des Müllers entdeckt habe; auch konnte er nicht
in Abrede stellen, seine Frau früherhin im strengsten Sinne
mißhandelt zu haben; aber er leugnete, seine Tochter vor
der gewöhnlichen Stunde in die Schule geschickt, vor einer
zu frühzeitigen Niederkunft mit seiner Schwägerinn ge¬
sprochen, und die Hebamme ersucht zu haben, über die
geschehene Untersuchung, welche dieselbe an seiner Frau
vorgenommen hätte, zu schweigen; er behauptete behart¬
lich, an dem Verbrechen, welches man ihm zur Last lege,
unschuldig zu seyn.
an
„Ich bleibe dabei, sagte er, daß ich unschuldig bin,
und bemerke noch, daß meine Frau, wie ich vermuthe,
sich aus Verzweifelung den Tod selbst gegeben.
Die Ursache dieser Verzweifelung schreibe ich dem Um=
stande zu, daß ich das Unglück hatte, die Magd meines
Dienstherrn zu schwängern. Meine Frau hatte nicht allein
dies, sondern auch erfahren, daß jene Magd sich ge=
äussert, sie werde, wenn ich die Mühle meines Brodherrn
verlassen wolle, das Kind zu meiner Frau tragen."
Die Sache kam bei dem Asisengerichte zu Achen in
der Sitzung vom 7. Dezember 1813 vor, wo die Ge¬
schwornen mit Stimmen Einhelligkeit erklärten:
Volage
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