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darin, daß sie heftige Schmerzen im Unterleib leide, und
sie sich in der Beicht verpflichtet hätte, fernerhin den Um,
stand und die Ursache ihrer Leiden zu verschweigen. Nichts=
destoweniger wiederholte sie allen denjenigen, welche sie
besuchen kamen, daß sie durch die Hand ihres Mannes
sterbe, und empfahl ihren Kindern, nach ihrem Tode das
Haus des Stiefvaters zu verlassen.
Ungeachtet dieser Anklage hat Niklas Ypskamp noch
die Kühnheit, bald Seelenruhe, bald theilnehmenden
Schmerz zu heucheln; er ließ alle diejenigen rufen, und
rief sie sogar selbst, mit welchen seine Frau zu sprechen
verlangte; er lag vor dem Krankenbette weinend auf sei¬
nen Knieen, strich und drückte der Kranken die Hände,
und ließ mit heucheinder Stirne die Vorwürfe über sich
gehen, welche sie ihm machte; sogar hatte er bei dieser
Verstellung noch die Schlauheit, seine Schwägerinn glauben
zu machen, daß die Hebamme eine zu frühzeitige Nieder¬
kunft befürchte, und nahm bei der Ankunft des Wund=
arztes die Hebamme bei Seite, und beschwur sie, nichts
von der Untersuchung zu sagen, welche sie an dem Körper
der Kranken vorgenommen hätte.
Am zweiten Mai, um acht Uhr Abends, stirbt die Un=
glückliche; des andern Tages findet sich Ypskamp auf dem
Bureau des Personenstandes ein, und erklärt, daß seine
Frau an einem Schlagflüsse gestorben sey.
Der Friedensrichter von Cleve, der von diesem Vor=
fall gehört hatte, begibt sich an Ort und Stelle, und
läßt durch Gesundheitsbeamte den todten Körper unter=
suchen; diese finden an demselben eine innere Verletzung, un=
gefähr einen Zoll groß, welche durch ein schneidendes
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Max-Planck-Institut für