Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

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eine hinreichende Zahl von Rechtsgelehrten selbst unter den Abvokaten 
übrig, um den Anstand und die Unparteilichkeit der Richter zu 
kontrolliren, auf die man hier, wie anderwärts, kein Mißtrauen hat, 
aber in der Oeffentlichkeit der Verhandlungen auch ausser ihrer mo= 
ralischen Person eine Bürgschaft ihret Unbefangenheit findet. 
Herr Rezensent befürchtet, die Rechtsanwälde mögten bei dem 
mündlichen Vortrag das Wichtige vergessen. Was hindert dann die¬ 
selben, das zu thun, was jeder thut, der öffentlich sprechen soll. 
Kann sich derselbe dann nicht so gut, wie jeder Prediger, die Haupt¬ 
und wesentlichen Punkte seines zu machenden Vortrags zum voraus 
schriftlich abfassen, um im Fall der Verwirrung Gebrauch davon zu 
machen? Schon in den schriftlichen Anträgen müssen ohnehin die 
Gründe der Parteien vermerkt seyn, und in diesen finden sie Mittel 
genug, um dem Mangel an Gedächtniß zu Hülfe zu kommen. 
Daß auch die Richter bei der mündlichen Rechtspflege vorbereitet 
sind, die Gründe reiflich abzuwägen, muß aus den Entscheidungs= 
gründen, welche dem Erkenntniß vorhergehen, sich klar ergeben, in 
welchem zwar keine Authoren angeführt zu werden pflegen, woraus 
aber am allerwenigsten zu schließen, daß die Richter keine nachge¬ 
schlagen haben. 
Daß der öffentliche und mündliche Vortrag keine ausgezeichnete 
Redner in den Rhein=Provinzen gebildet haben soll, könnte leicht 
widerlegt werden, wenn die Bescheidenheit nicht verböte, Namen von 
Assisen-Präsidenten, von Advokaten und von der Staatsbehörde, 
denn diese gehört ja auch unter die gerichtlichen Redner, auszuheben, 
welche doch in kurzer Zeit in der wahren Beredtsamkeit es gewiß 
weit gebracht haben, nämlich die Sache klar, deutlich, kurz, und 
doch mit kräftigem Nachdruck, selbst auch zierlich darzustellen. Einige 
von diesen Rednern sind zu höheren Anstellungen in der Justiz und 
auch in der Verwaltung rühmlichst befördert worden. Ihr mündlicher 
gesetzter Vortrag steht dem schriftlichen im innern Deutschland gewiß 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlir
	        
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