Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

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Preußischen Immediat=Justiz=Kommission zu Köln diese Rechtspfleg 
vertheidigt wird, welche nur eine geringe Zahl von Gegnern in diesen 
Provinzen aufzuweisen hat, selbst das oft ausgesprochene Interesse, 
womit das Volk an diesem Institute hängt, offenbar das Wort gegen 
die Behauptung des Herrn Rezensenten nehmen, wenn es wirklich 
nicht, wie viele Leser es dafür hatten, bitterer Spott und keineswegs 
sein Ernst war, das deutsche Volk so indolent, so herabgewürdigt 
und erniedrigt zu schildern, wie es in dieser Rezension geschehen ist; 
und man glaubt, ganz gewiß versichern zu können, daß die rezensirte 
Abhandlung für einen solchen Volksstamm, wenn einer dieser Art 
von deutscher Herkunft wirklich vorhanden seyn sollte, nicht geschrieben 
worden, und als nicht geschrieben anzusehen sey. 
Auch zeigen der Wiener Kongreß die täglich erscheinenden und zum 
Theil versprochenen wahrhaft liberalen Staatsverfassungen von unsern 
deutschen Regenten, welche aus edler Liebe zu ihren treuen Unter¬ 
thanen ihre eigene Macht freiwillig beschränken und die Landstände 
zur Berathung und Bestellung der Staatswirthschaft zuziehen, eine 
andere Verfassung und einen andern Volksgeist an, als den vom 
Herrn Rezensenten so abschreckend gemalten Zustand desselben: es sey 
denn, daß man annehme, diese hochherzigen Regenten hätten sich in 
ihrer Meinung von dem sie umgebenden Volke geirret, das sie doch 
in der jüngern großen Welthegebenheit zu würdigen, Gelegenheit 
genug gehabt haben. 
Herr Rezensent gibt an, daß die Zuhörer bei den öffentlichen 
Gerichten, nachdem diese Einrichtung den Reiz der Neuheit verloren 
habe, auch nach und nach bis auf einige wenige zusammen geschmolzen 
seyen. 
Allein von den Kreisgerichten in den Rhein Provinzen lehrt die 
tägliche Erfahrung das Gegentheil; bei den höheren Justizhöfen kann 
dieses jedoch in Civil-Sitzungen bisweilen der Fall seyn, weil hier 
die Parteien mehrentheils abwesend sind. Es bleibt aber doch allzeit 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlir
	        
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