Full text: Neues Archiv des Criminalrechts (Bd. 13 (1833))

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Beurtheilung 
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über das Daseyn von Milderungsgründen 5 ragt werden: 
er meint, daß man durch größere Abstufungen der einzelnen 
Arten von Verbrechen und durch Milderung der im Lode 
ausgesprochenen Strafen mehr den Zweck erreicht haben 
würde; der Verf. zeigt p. 56, daß das neue Gesetz noch im¬ 
mer nicht klar und bestimmt die Controverse beseitigt hat: 
ob der Angeschuldigte, wenn er von der Jury als schuldig 
erkannt, aber von dem Gerichte, 3. B. weil die Handlung 
nicht unter dem Strafgesetz steht, von Strafe freigesprochen 
wurde, die Kosten doch tragen muß? Er tadelt p. 75, die 
neuen Gesetzgeber, daß sie bei dem art. 2 des Code penal 
nicht den Anträgen einiger Redner Gehor gegeben haben, 
den Versuch mit einer gelinderen Strafe, als das vollendete 
Verbrechen nach sich zieht, zu belegen, und tadelt insbeson= 
dere jene Redner, welche sich einbildeten, daß diese Abände¬ 
rung unnothig seyn würde, da durch das Recht der Ge¬ 
schwornen, daß Daseyn von Milderungsgrunden auszuspre= 
chen, hinreichend geholfen ware. So beklagt er auch mit 
Recht . 193 daß man das in der Pairskammer gemachte 
Amendement wegen der Behandlung der ugendlichen Ver= 
brecher verworfen habe. Wenn auch die Ansichten des Verf. 
nicht neu oder besonders wissenschaftlich begründet sind, so 
sieht man ihn doch überall auf der Seitz derjenigen stehen. 
welche die Milde der Strafgesetze mit dem Wunsch verbin= 
den, daß das Ansehen der Gesetze und die bürgerliche Ord¬ 
nung gehandhabt werde. Das Buch darf jedem, der den 
Zustand der französischen Criminalgesetzgebung näher ken= 
nen lernen will, empfohlen werden.n i gnn 
Carlsruhe, bei Groos: Ueber das Princip des Straf= 
rechts. — Der Staat hat kein Recht am Leben zu stra= 
fen. Zur Begründung einer philosophischen und christ= 
lichen Strafrechtslehre, von Grohmann, Prof in 
Hamburg. 1882. 
er für die Veredlung der Strafrechtswissenschaft und 
füß den Sieg des Moralprincips unermüdlich kämpfende 
Verf. sucht durch neue Gründe seine oft schon aufgestellte 
Ansicht von der Unrechtmäßigkeit der Todesstrafe zu verthei= 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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