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Beurtheilung
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über das Daseyn von Milderungsgründen 5 ragt werden:
er meint, daß man durch größere Abstufungen der einzelnen
Arten von Verbrechen und durch Milderung der im Lode
ausgesprochenen Strafen mehr den Zweck erreicht haben
würde; der Verf. zeigt p. 56, daß das neue Gesetz noch im¬
mer nicht klar und bestimmt die Controverse beseitigt hat:
ob der Angeschuldigte, wenn er von der Jury als schuldig
erkannt, aber von dem Gerichte, 3. B. weil die Handlung
nicht unter dem Strafgesetz steht, von Strafe freigesprochen
wurde, die Kosten doch tragen muß? Er tadelt p. 75, die
neuen Gesetzgeber, daß sie bei dem art. 2 des Code penal
nicht den Anträgen einiger Redner Gehor gegeben haben,
den Versuch mit einer gelinderen Strafe, als das vollendete
Verbrechen nach sich zieht, zu belegen, und tadelt insbeson=
dere jene Redner, welche sich einbildeten, daß diese Abände¬
rung unnothig seyn würde, da durch das Recht der Ge¬
schwornen, daß Daseyn von Milderungsgrunden auszuspre=
chen, hinreichend geholfen ware. So beklagt er auch mit
Recht . 193 daß man das in der Pairskammer gemachte
Amendement wegen der Behandlung der ugendlichen Ver=
brecher verworfen habe. Wenn auch die Ansichten des Verf.
nicht neu oder besonders wissenschaftlich begründet sind, so
sieht man ihn doch überall auf der Seitz derjenigen stehen.
welche die Milde der Strafgesetze mit dem Wunsch verbin=
den, daß das Ansehen der Gesetze und die bürgerliche Ord¬
nung gehandhabt werde. Das Buch darf jedem, der den
Zustand der französischen Criminalgesetzgebung näher ken=
nen lernen will, empfohlen werden.n i gnn
Carlsruhe, bei Groos: Ueber das Princip des Straf=
rechts. — Der Staat hat kein Recht am Leben zu stra=
fen. Zur Begründung einer philosophischen und christ=
lichen Strafrechtslehre, von Grohmann, Prof in
Hamburg. 1882.
er für die Veredlung der Strafrechtswissenschaft und
füß den Sieg des Moralprincips unermüdlich kämpfende
Verf. sucht durch neue Gründe seine oft schon aufgestellte
Ansicht von der Unrechtmäßigkeit der Todesstrafe zu verthei=
Vorage
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin