Full text: Neues Archiv des Criminalrechts (Bd. 13 (1833))

Neues Archiv 
des 
riminalrechts. 
Dreizehnten Bandes dritts Heft. 
XI. 
Das französische Gesetz 
vom 28. April 1832 
über 
die Verbesserung der Criminalgesetzgebung, 
geprüft 
von 
Mittermaier. 
Man ist gewohnt, bei allen legislativen Arbeiten den 
Blick auf Frankreichs Gesetzgebung zu richten, weil in 
diesem Lande, das einer so hohen Stufe der Civilisation 
sich rühmt, in dem Lande, in welchem seit den Um= 
wälzungen der Revolution manche Fortschritte viel schnel= 
ler sich entwickeln konnten, auch von jeher große Ju= 
risten blühten, die mit dem praktischen Sinn, der ihre 
Landsleute auszeichnet, Scharfsinn und Gelehrsamkeit 
und Klarheit der Darstellung verbanden. So sind auch 
die französischen Criminalgesetzbücher ein Gegenstand der 
Aufmerksamkeit Aller geworden, welche für die Fort¬ 
schritte der Gesetzgebung sich interessiren. Die Feststel¬ 
lung so vieler in andern Gesetzbüchern fehlenden Garan= 
tieen der Freiheit, die scharfe Trennung der Vor= und 
N. A. XIII. 5. 
Vorge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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