Full text: Neues Archiv des Criminalrechts (Bd. 9 (1826))

Der englische Strafprozeß. 
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zogen wurden, 13710; von diesen wurden 9318 als 
schuldig erklärt, 2511 wurden von der kleinen Jury 
losgesprochen, und gegen 1881 erkannte die grand Jury 
das not bill, und unter dieser zuletzt angegebenen Zahl 
sind auch diejenigen begriffen, gegen welche die Unter¬ 
suchung überhaupt (weil der prosecutor es nicht mehr 
wollte) nicht fortgesetzt wurde. In den Jahren 1820 
bis 1826 war die Zahl der einer Untersuchung Unter¬ 
worfenen 95611; davon wurden 65003 als schuldig 
erklärt, 18505 wurden von der petty Jury als schuld¬ 
los erklärt und bei 12103 wurde entweder die Unter¬ 
suchung nicht fortgesetzt, oder von der großen Jury die 
Anklage nicht als zulässig befunden*" 
). 
Betrachtet man die Prozedur, durch welche die 
grand Jury sich zu ihrem Ausspruche vorbereiten soll, 
so ist diese höchst mangelhaft. Die Oeffentlichkeit als 
das Hauptmittel der Controle fehlt ohnehin bei ihren 
Verhandlungen, daß eine Zeugenvernehmung oder ein 
Verhör mit dem Angeschuldigten nicht vorkommt, 
schon bemerkt worden, und so haben die Geschwornen 
die blos dürftige Grundlage, welche ihnen das in¬ 
dictment und die Protokolle des Friedensrichters ge¬ 
währen. Die grand Jury ist aber auch gar nicht in 
der Lage, wo ihr Ausspruch ein zuverlässiger seyn kann; 
denn sie soll darüber entscheiden, ob so viel Beweis oder 
Verdacht da ist, daß man den Angeschuldigten nöthigen 
56) Diese Notizen sind genommen aus dem officiell vom Mi¬ 
nisterium bekannt gemachten Verzeichniß: Summary sta¬ 
tements of the number of the criminal offenders 
comitted to the feveral gaols in England and Wa- 
les during the last seven years 1827. Jn einem der 
nächsten Hefte soll über die interessanten Notizen dieser 
Uebersicht nähere Nachricht gegeben werden. 
onge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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