der Theorie des psychischen Zwanges. 431
G) auch noch die unten anzudeutende War¬
nungstheorie hierher zu zählen (§. 10).
b) Oder die Verhütung soll durch das Straf¬
urtheil und dessen Vollziehung (die Zufü¬
gung der Strafe) bewirkt werden. Die Straf¬
zufügung soll nämlich
entweder auf den bestraften Thäter wir¬
ken und zwar
a) um sein Inneres zu bessern — Besse¬
rungstheorie,
b) um ihn von ferneren äußeren unerlaubten
Handlungen abzuhalten — Präventions¬
theorie (Specialprävention);
oder auf alle Bürger, indem diese, als
8)
mögliche Beleidiger, durch die Execution abge¬
schreckt werden sollen — Abschreckungs¬
theorie.
Oder Erstattungstheorieen d. h. nach
welchen durch die Zufügung der Strafe der aus
Verbrechen entstehende ideale Schaden wieder gut¬
gemacht werden soll;
II.
Zusammengesetzte Theorieen d. h. welche
aus einer Verbindung zweier oder mehrerer der
einfachen Theorieen bestehen.
Von dieser, auf bestimmte Merkmale gegründeten
Classification müßten die unbestimmten Theorieen
d. h. die keinen eigenthümlichen, bestimmten Charakter
haben und also keine selbstständigen Theorieen bilden,
ausgeschlossen bleiben.
No
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