Neues Archiv
des
Criminalrechts.
Neunten Bandes drittes Stück.
XVI.
Ueber den
Unterschied zwischen crimen und delictum
und die ihnen zugeschrie=
bei den Römern
bene Eintheilung der Verbrechen in publica
und privata.
Von
Herrn Dr. Birnbaum,
Professor der Rechte zu Löwen¬
(Beschluß der Abhandlung / deren Fortsetzung im achten Bande
des Archivs unter Nr. XXII. aus Versehen als Beschluß ange=
geben worden ist.)
§. 13.
Nähere Betrachtung des Wortes crimen in der
Bedeutung von Anklage.
Daß crimen überhaupt in dem Sinne von Beschul=
digung vorkomme, ist schon oben bei der allgemeinen
Angabe seiner verschiedenen Bedeutungen bemerkt, und
mit einigen Beweisstellen belegt worden 40); auch ist
400) Archiv VI. S. 406 u. f. besonders nöta 57. 38.
Pal. dazu onerari exspectatione criminis Quintil. De-
Aa
N. A. IX. 3.
e
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