der neuesten criminalistischen Schriften.
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ger zusammengestellt, als es in den meisten Schriften bis=
her geschehen ist; der Verf. (S. 57) gesteht, daß die
Gründe gegen die Todesstrafen nicht vollgültig sind, eben
so wenig aber auch die Beweise für dieselben; er will diese
Strafart, da von einer That des Staats die Rede ist,
nicht entschieden mißbilligen, findet sie aber bedenklich.
Nur die Nothwendigkeit könne die Todesstrafen rechtferti=
gen, und zwar könne diese Nothwendigkeit als absolute,
wenn der Staat ohne eine gewisse Bedingung wo nicht
unterginge, doch Gefahr liefe, oder eine relative d. h. bloße
Nützlichkeit seyn. Die absolute Nothwendigkeit giebt der
Verf. zu, unter gewissen Verhältnissen bei Staats= und
Kriegsverbrechen. Selbst bei Hochverrath giebt der Verf.
(S. 59) nicht allgemein die Todesstrafe zu, vielmehr nur,
wenn durch das Verbrechen der Staat selbst in Gefahr ge=
kommen ist, und die Hinrichtung eine Art Nothwehr ist.
Auch im Kriege (S. 60) giebt er Fälle der Nothwendig=
keit zu. Die Nützlichkeit der Todesstrafe kann nach dem
Verf. (S. 61) höchstens nur in der Vermeidung der Un=
sicherheit und des Aufwandes bestehen, welche in einem
Staate, der kein Siberien oder Australien hat, mit lan=
ger Aufbewahrung gefährlicher Verbrecher verbunden ist:
allein er glaubt nicht, daß sich diese Unsicherheit wirklich
nachweisen lasse. Das Christenthum denke nicht daran.
die Nothwendigkeit der Todesstrafe zu bestreiten, nur die
Nützlichkeit (meint der Verf. S. 64) kann nicht im Geiste
des Christenthums diese Strafe rechtfertigen. Der Verf.
macht aufmerksam auf die völlig verschiedene Ansicht des
Alterthums von dem irdischen Leben und der Ansicht des
Christenthums. Nach der ersten galt das Leben als ein
Gut an sich, um des Genusses willen; nach der zweiten
hat das Leben keinen Werth an sich, und ist nur Pilger=
fahrt nach dem heiligen Lande der Heimath. Der Verf.
leitet daraus ab, daß allerdings das Leben in Bezug auf To=
desstrafe nicht geschont werden soll, wenn eine Nothwendig=
keit der Vernunft seine Aufopferung fordert; allein da das
Leben einen unendlichen Werth hat, so kann es einem blos
irdischen Zwecke niemals aufgeopfert werden. Begeistert
zeigt der Verf. (S. 67) die Nichtigkeit des Raisonnements,
Vorlage
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zu Berlin
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