272 —
währender Tutel mit Todt abgegangen wären, Jhro
May. der jetzt Regierenden Römischen Kayserinn
als Großfrauen Mutter, oder endlichen auch bey
Jhrem Abgang dem nächsten Erbfolger oder Erbfolgerinn =
in gesambte Jhro Kays. und Königl. Cath.
May. zustehende Erbkönigreich und Länder krafft gegenwärtiger =
bündiger Abrede ohne einzigem Widerspruch =
zuzukommen, es wäre dann Sach, daß in
dem gantz zuletzt angemerkten Fall, wo nach Abgang
beeder allerhöchsten Kays. Mayestätten die Tutel
auff jetzterwehnten nächsten Erbfolger
oder Erbfolgerin zu fallen hätte, mittelst einer -
Letztwilligen Disposition von jenen, welchen ¬
es ansonsten denen Rechten nach zustehet, von
sothaner Tutel anderst verordnet worden wäre.
Schließlichen wird vorstehender Heuraths=Contract =
und was darinnen nur immer einkombt, von
Jhro Kays. und Königl. Cath. May. noch vor erfolgender =
Vermählung ratificirt werden, ein gleiches
auch ohne Außnahm von Jhro Durchl. dem Herren
Herzogen von Lothringen und Baar bestehen, und
die Ratifications Jnstrumenta gegeneinander außgewechßlet =
worden.
Jnnzwischen seynd von diesem
Heuraths=Contract und was demselben einverleibt
zu lesen ist, zwey gleichlautende Exemplarien auffgerichtet, -
und von Beederseitigen Bevollmächtigten
Commissariis eygenhändig unterschrieben, auch mit
ihren gewöhnlichen Signeten besigelt, darvon das
eine Exemplar denen Kayserlichen, und das Anderte =
denen Hertzoglichen Herren Ministris eingehändiget
worden.
So geschehen zu Wien den 30ten Tag des
Monaths January im Jahr unserer Erlösung Ein
tausend Siebenhundert Sechs und dreyssig.
(L. S.) S. Rudolph F. H. Sinzendorf
(L. S.) Philipp Ludw. Graff v. Sinzendorff.
(L.S.) Marc. de Beauuau Prence de Craon.
(L S.) Anne Joseph de Tornielli Gerbeuiller.
(L. S.) Nicolaus Schackmin.