der neuesten criminalistischen Literatur. 203
und mildere Behandlung angedeihen lassen soll. Man erfährt -
hier, daß in einer gewissen Strafanstalt in Norddeutschland -
den vornehmern Verbrechern gestattet wird,
Abends eine Parthie Whist zu machen. Nr. V. enthält
einen merkwürdigen Criminalfall (erzählt von Trummer). -
Die Frage war hier: ob der Verbrecher an einem
verborgenen Wahnsinn gelitten habe. Der Aufsatz leidet
keinen Auszug; dem Rec. scheint, daß man mit Recht
keine amentia occulta angenommen hat; da jedoch manche -
Anzeigen eines gestörten Bewußtseyns nicht ganz abzuläugnen -
sind, so ist Rec. überzeugt, daß in einem andern
Lande wenigstens auf Begnadigung des Verbrechers angetragen -
und die Todesstrafe an ihm nicht vollstreckt worden
wäre. Es läßt sich jedoch nichts genaueres darüber sagen,
da nur durch die genaueste Kenntniß der Criminalverhandlungen -
ein gerechtes Urtheil möglich wird. Die Darstellung -
des Falles ist gut. Nr. VI. enthält einen beurtheilenden -
Auszug aus der neuen französischen Schrift von
Ginouvier tableau de l'interieur des prilons en
France. Paris 1824. Man hätte wünschen dürfen, daß
der Beurtheiler die neue Preisschrift Danjou's über die
Gefängnisse benutzt hätte. Nec. wünscht, daß dem ersten
Hefte recht bald eine Fortsetzung folgen möge.
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zu Berlin