Volltext : Neues Archiv des Criminalrechts (Bd. 7 (1825))

der  neuesten  criminalistischen  Literatur.  203
und  mildere  Behandlung  angedeihen  lassen  soll.  Man  erfährt -
  hier,  daß  in  einer  gewissen  Strafanstalt  in  Norddeutschland -
  den  vornehmern  Verbrechern  gestattet  wird,
Abends  eine  Parthie  Whist  zu  machen.  Nr.  V.  enthält
einen  merkwürdigen  Criminalfall  (erzählt  von  Trummer). -
  Die  Frage  war  hier:  ob  der  Verbrecher  an  einem
verborgenen  Wahnsinn  gelitten  habe.  Der  Aufsatz  leidet
keinen  Auszug;  dem  Rec.  scheint,  daß  man  mit  Recht
keine  amentia  occulta  angenommen  hat;  da  jedoch  manche -
  Anzeigen  eines  gestörten  Bewußtseyns  nicht  ganz  abzuläugnen -
  sind,  so  ist  Rec.  überzeugt,  daß  in  einem  andern
Lande  wenigstens  auf  Begnadigung  des  Verbrechers  angetragen -
  und  die  Todesstrafe  an  ihm  nicht  vollstreckt  worden
wäre.  Es  läßt  sich  jedoch  nichts  genaueres  darüber  sagen,
da  nur  durch  die  genaueste  Kenntniß  der  Criminalverhandlungen -
  ein  gerechtes  Urtheil  möglich  wird.  Die  Darstellung -
  des  Falles  ist  gut.  Nr.  VI.  enthält  einen  beurtheilenden -
  Auszug  aus  der  neuen  französischen  Schrift  von
Ginouvier  tableau  de  l'interieur  des  prilons  en
France.  Paris  1824.  Man  hätte  wünschen  dürfen,  daß
der  Beurtheiler  die  neue  Preisschrift  Danjou's  über  die
Gefängnisse  benutzt  hätte.  Nec.  wünscht,  daß  dem  ersten
Hefte  recht  bald  eine  Fortsetzung  folgen  möge.
oge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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