)01
359
und daß immittelst nichts weiter verfügt werden mögte,
Hierauf ertheilte das K. K. Gericht den Bescheid:
gebeten.
Decretum: Abgeschlagen, sondern hat es bey
dem am 2ten dieses zur unverweilten Abziehung der
auf eine unmäßige Härte hinauslaufenden landver-
derblichen militairischen Execution erkannten Man-
dato sine clausula, so wie bey dem wegen nicht
geleisteter schuldigen Parition, im Gegentheile viel=
mehr verweigerter Annahme der Insinuation sotha¬
nen kaiserlichen Mandats und weiters in despec¬
tum7 jurisdictionis Cæsareæ unternommenen
Fortweisung des insinuirenden Kammerboten aus der
Stadt durch Polizeydiener, auf der Jmpetranten
ferneres Anrufen unterm 9ten dieses erkannten
Mandato protectorio sein Bewenden, und soll
seiner Zeit, nach eingebrachtem Berichte in causa
principali, ferner ergehen, was Recht ist. In
Conf. 21. Aug. 1805.
Nunmehr übergab der landgräflich hessen darmstädti¬
sche Anwalt, Lt. Sipman, den 26ten August 1805 ex-
trajudicialiter einen Bericht; eodem zeigte auch Dr.
von Zwierlein extrajudicialiter an, daß der Herr Kur=
fürst von Zessen zu exequiren bereit sey; und den 27ten
C. m. bat implorantischer Anwalt, Lt. Bissing, pro
maturanda Sententia. Hierauf erließ das K. K. Gericht
den 4ten Sept. 1805 nachstehende Urtheil:
In Sachen der 8 Gemeinden des vormals kurmain¬
zischen, nun landgräflich hessen=darmstädtischen
Freygerichts Alzenau, Wasserlos, Hörstein, Groß | |
welzheim, Michelbach, Albstadt, Hembsbach
Kelberau, Jmpetranten, eines= wider Herrn Lud=
wig X. Landgrafen zu Hessen=Darmstadt und
das Oberkriegscollegium daselbst / Jmpetraten, an |
dern Theils, Mandati de abducenda intra 24
horas executione militari sine clausula, una
cum protectorio sine clausula cum clausula
Sammt und Sonders: Jst, die durch Li. Bissing,
Dr. von Zwierlein und Lt. Sipman unterm 25.
26.
XX
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin