Full text: Reichskammergerichtliche Miscellen (Bd. 2, H. 5 (1806))

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Gertrud von Zelst, zeugte mehrere Kinder, und die 
Frau ward vom Kaiser Leopold in den Grafenstand 
erhoben, ihre 4 Söhne auch für successionsfähig 
erklärt. Ernst Wilhelm ward jedoch nebst seiner 
Frau von dem berühmten münsterischen Bischofe, 
Bernhard von Gahlen, im Jahre 1668 über Weg 
aufgehoben, nach Coesfeld gebracht, und ersterer 
bewogen, die katholische Religion anzunehmen. 
Die Frau entsprang aber mit ihren Kindern nach 
Holland, ward von den Staaten in Protection ge= 
nommen, konnte es aber nicht verhindern, daß ihr 
Gemahl, gedachter Ernst Wilhelm, sie ex capite 
desertionis verklagte, und mit Anna Jsabella Grä= 
finn von Limpurg=Styrum zur zweyten Ehe schritt, 
aus welcher jedoch keine Söhne, sondern nur eine 
Tochter, die Gemahlinn des ehemaligen Kammer= 
richters, Grafen von Virmont, gezeugt ward *). 
Philipp Conrad und resp. dessen Sohn Arnold such= 
ten indessen ihren resp. Bruderskindern und Vet= 
tern, den Söhnen Ernst Wilhelms, die Succession 
immerfort streitig zu machen; im Jahre 1691 kam 
es jedoch zu dem bekannten hielefelder Vertrage, 
gemäß welchem nach dem Tode Ernst Wilhelms, der 
bisherige Graf zu Steinfurt, Arnold Moriz wil= 
belm, in der Grafschaft Bentheim (welche bisher 
Ernst wilhelm besaß) succediren, dagegen aber den 
Söh= 
Bb 2 
) Ueber die limburgische Sucessionsstreitigkeit nach 
dem Tode des Grafen von Virmont s. Cramers 
Nebenst. Th. 67. S. 130. 
oge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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