Full text: Juristische Miscellen besonders das preußische Recht betreffend (St. 2 (1804))

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Taufschein verlangt habe. In der Persost der verehelichten 
Schneidermeister Simon zu Berlin mittelte sich eine ge¬ 
bohrne Hansen aus. Sie hatte zwar ihrer Aussage nach, 
niemals ihren Taufschein von dem Prediger Budach in 
Potsdam verlangt, äußerte jedoch hiebei, wie es wohl 
möglich sey, daß ihr ehemaliger Liebhaber, der Beckerge¬ 
selle Kaps einen Taufschein auf ihren Namen gelöset ha¬ 
ben könne. So erhielt man schon damals die erste ent¬ 
fernte Spur von dem Thäter; er konnte aber nicht auf¬ 
gefunden werden. 
Am 22sten Januar 1802 kam die Glasermeisterwitt¬ 
we Sachs in Gefahr, in ihrem Hause erdrosselt zu wer¬ 
den. Ein ihr unbekannter Mensch war zu ihr gekommen, 
hatte ihr einen Strick um den Hals geworfen, selbigen so 
zugeschnürt, daß sie sinnlos zu Boden gesunken war, hier¬ 
auf die Kasten und Spinden geöffnet und sich des vorge¬ 
fundenen Geldes und Silberzeugs bemächtigt. Die Be¬ 
schreibung, welche die Beschädigte von der Gestalt und 
Kleidung des Räubers machte, bewirkte den Verdacht, daß 
der Beckergeselle Kaps auch dieses Verbrechen begangen 
habe und er ward endlich durch den Sprechboten des Bä¬ 
ckergewerkes am 24sten Januar 1802 zum Arrest auf die 
Hausvoigtei und am 6ten Febr. zur Stadtvoigtei abge¬ 
liefert. Aus der geführten Untersuchung hat sich folgen¬ 
des ergeben. 
Der Inquisit heißt Johann Matthias Friedrich Kaps, 
ist 31 Jahr alt, lutherischer Confession und aus Prizerbe 
bei Brandenburg gebürtig, wo sein schon längst verstorbe¬ 
ner Vater Polizeibürgemeister war. Seine vor 10 Jah¬ 
ren verstorbene Mutter heirathete den Prediger Pardemann 
in Derwitz und nach dessen Tode den Prediger Wolters¬ 
dorff in Buckow. Bei dem letztern erhielt der Inquisit 
Schul- und Religionsunterricht, wurde zu einem Bäcker 
oeg. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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