Nachtrag.
99
san.
Consistorial-Ausscreiben vom 14ten
1814, den Militairdienst und die voruber-
gehende Theilnahme an der Ver-
theidigung des Vaterlandes betr.
Unsern etc.
Nach mehreren höchsten Orts vorgekomme¬
nen Anzeigen, scheint unter den zum Militair-
dienst aufgeforderten Personen der Irrwahn zu
herrschen, dass dieselben auch nach geendigtem
Feldzuge durchgehends in diesem Dienstverhält-
niss ferner zu bleiben gehalten seyen; dieses ist
nicht der Fall. Die gegenwärtigen ausseror-
dentlichen Zurüstungen und Truppen- Aushe¬
bungen sind nur einzig dahin gerichtet, um in
Vereinigung mit den hohen verbündeten Mäch¬
ten dem deutschen Vaterlande Ruhe und Selbst-
ständigkeit für die Zukunft fest zu sichern.
Wenn dieser Zweck erreicht ist, werden Se.
Kurfürstliche Durchlaucht nur die zur Aufrecht¬
haltung der inneren Ordnung und äusseren Si¬
cherheit erforderlichen Kriegsvölker beibehalten
und der grösste Theil derer, welche sich jetzt
dem Kriegsdienste weihen, wird zu seinen fried-
lichen Hütten und Familien zurückkehren kön¬
nen. 1 Man dart es daher mit der grössten Zu-
versicht erwarten, dass das durch deutsche Kraft,
Muth und Anhänglichkeit an sein Fürstenhaus
von jeher ausgezeichnete Hessische Volk den
Aufforderungen, sich zum Militair zu stel¬
len,
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin