Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Nachtrag. 
und peinlichen Gerichte, und das deshalbige 
Verfahren der Regierungen, betr. 
Resol. Wird die vorhihnige Einrichtung in 
der Masse wieder hergestellt, dass die Re- 
gierungen bis auf eine dreymonatliche Ei¬ 
sen-oder sonstige Verhaftungs Strafe zu 
erkennen befugt seyn sollen; in allen Fäl- 
len aber wo es auf Verurtheilung zu einer 
härteren Strafe ankommt, ist zuvor daruber 
höchsten Orts mit Beyfügung der Acten 
gutachtlich zu berichten 
L.S.) 
Wilhelm K. 
2. 
Regierungs - Ausschreiben vom 31 Dec. 
1813, die während der Usurpation ertheil- 
ten Standeserhöhungen, Titel, Orden, und 
Würden betr. 
Da die; wahrend der feindlichen Besetzung 
der Kurhessischen Lande, geschehenen Standes- 
erhöhungen, und die ertheilten Titel, Orden 
und Würden nicht anerkannt werden: so wird 
auf höchsten Befehl Seiner Kurfürstlichen Durch- 
laucht,t die Führung jener Titel, so wie das 
Tragen des vormaligen westphälischen Ordens 
hierdurch untersagt. Cassel, den 31sten Decem- 
ber 1813. 
Kurfürstlich Hessische Regierung 
Voge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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