Rechtspflege.
auch
nicht „wiederholen“. Noch zuletzt
Fol. 14 oben.
hatte
Anacker nur zweifelhaft geäussert,
„es müfse Erich damals, (als er ihn los
gelassen habe) die Stiche schon gehabt ha¬
ben."
Kurz, nirgends hat er gesagt: Erich habe
wirklich die Stiche von ihm erhalten. Dass es
zu der Zeit, als Erich ihm den Hals zugedämpft
hielt, geschehen seyn müsse, wo er nichts von
sich wusste, vermuthet er nur, weil er sich für
den Urheber des Erichschen Todes hält; da die-
ser gleich nach dem Kampf mit ihm verschie¬
den. Aber kann darum dieser Schluss nicht tru-
gen? Die Täuschung, welcher das Menschenge¬
schlecht unterworfen ist, erscheint oft in Beyspie¬
len, welche noch weit auffallender sind, als
dasjenige seyn würde, wenn sich eine andere
Ursache von Erichs Tode, als der Streit mit
Anacker offenbar darlegte.
Auch die, übrigens suggestive Frage Nr. 6.
Fol. 15 b.
Warum er denn gerade ins Herz gesto¬
chen habe?
ist mit einer, Anacker'n nachtheiligen Antwort
nicht versehen; denn diese lautet:
„er habe nicht gewusst, wohin er gesto¬
chen habe."
Sie enthält also nicht das Geständniss, dass er
ins Herz gestochen habe, und muss immer aus
der Vormeinung, Anacker habe Erich'en wirk-
lich
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zu Berlin