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Höchste Resolutionen.
sition des franzöfischen Gouvernements, die Einbrin¬
gung und Verbreitung eines unter dem Titel: Napo¬
leon Bonaparte und das französische Volk unter seinem
Consulat, im Druck erschienenen Libells (a), so wie al¬
ler ähnlichen Schmähschriften gegen ersagtes Gouver¬
nement, in Höchstcero Staaten zu untersagen, gnädigst
beschlossen haben; so erhält die Regierung zu Rinteln
den gemessensten Befehl mit Zuziehung der Policey¬
Commissionen auf sothane Schriften genau invigiliren
zu lassen, und die zweckmässigsten Vefügungen dahin
zu treffen: dass selbige in die hiesige Kurlande gar
nicht eingeführt, vielweniger darin verbreitet, noch
auch, durch dieselben, in die Departements des linken
Rheinufers eingebracht, sondern in Entdeckungsfall so¬
fort angehalten werden.
Vt. Schmerfeld.
Extract Geh. Raths Protocolles d. d. Cassel den
10ten Apr. 1804 den Aufenthalt der Frem-
den und besonders der französischen Emi¬
grirten in den Kurhesischen Landen betr.
Resol. Nachdem Seine Kurfürstl. Durchlaucht sich gnä¬
digst bewogen finden, die wegen des Aufenthalts der
Fremden ergangene und durch die Regierungs Ausschrei¬
ben vom 11ten Nov. 1793 und 25ten Aug. 1794 bekannt
gemachte höchste Verfügungen, sowohl überhaupt, als
auch besonders in Ansehung der französischen Emigrir¬
ten. von neuem einzuschärfen; so hat die Regierung zu
Rinteln an die ihr untergebene Beamte und Patrimonial¬
Gerichte, auch PoliceyCommissionen, das nothige dahin
fordersamst zu verfügen, dass jenen Vorschriften überall
sträcklich nachgelebt, und namentlich keinen französi¬
schen Emigranten, bey der geordneten Strafe, der Auf¬
enthalt verstattet werde, insofern aber deren an einem
oder den andern Orte, gegenwärtig etwan befindlich
seyn sollten, davon alsbald Anzeige zu thun.
Vt. Schmerfeld.
Rechts¬
(a) Man vergleiche die Recensionen dieser Schrift
in der Hallischen allgem. LiteraturZeitung St. 96
S. 767 und in der Jenaischen St. 74 S. 590.
ge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin