Abhandlungen.
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Blos der Apostel Paulus 1 Kor. 5. v. 1. (wel-
che Stelle aber sehr dunkel ist, und von an-
dern von der Polygamie verstanden wird,)
missbilliget die Ehe mit der Stieftochter. Die
ersten Christen waren aber noch zu sehr an
jüdische Gesetze und Vorstellungen gewöhnt,
und wie Böhmer in Jure Eccles. Protest. lib. 4.
tit. 14. §51. folg. zeigt, reformirte Juden; — Zu¬
dem ist Paulus kein Gesetzgeber. Selbst nach
dem römischen Rechte, 13) wird eine Vermi¬
schung der Verhältnisse erlaubt: so kann ein Vater
eine Tochter, und jenes Sohn, die Mutter
von dieser heirathen, wodurch der Sohn, der
Stiefschwiegervater seines Vaters, die Toch-
ter die Stiefschwiegermutter ihrer Mutter wird.
Schlegel, a. a. O. S. 31.
Auch zusammengebrachte Kinder können ein¬
ander heirathen.
Wenn man 14) den vorliegenden Fall
insbesondere betrachtet: so kommt es Quä-
renten zu statten, dass die Heirath mit der
ersten Frau, wegen ihrer Kränklichkeit und
Leibesgebrechen, nicht durch den Beischlaf
vollzogen ist.
Schlegel S. 56. not. 1.
führet aus dem Koran an, dass es dann die
Stieftochter zu heirathen erlaubt, und nicht
fündlich gehalten wurde, wenn der Mann
zu ihrer Mutter nicht eingegangen war, oder
sie nicht fleischlich erkannt hatte.
Und an einer anderen Stelle citiret er
mehrere Canonisten:
S. 206. not. 29.
wel-
Sechstes Heft.
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin