Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Zufätze. 
157 
Sollte indessen die Aufhebung der Univer- 
sität Rinteln im höhern Rath, aus weiseren Grün- 
den, beschlossen werden; so ist von der Gnade 
unsers durchlauchtigsten Kurfürsten sicher zu er¬ 
warten, dass die, ohnehin ziemlich nahrlose 
Stadt Rinteln, durch andere Surrogate werde 
entschädigt werden. Eine erweiterte Schul-An- 
stalt dürfte ihr aber diese Entschädigung we¬ 
der gewähren, noch die darauf zu verwendende 
Kosten verlohnen, indem solche wegen der gu- 
ten und zum Theil vortrefflichen Schulen zu Minden, 
Bückeburg, Lemgo, Holzminden, und Hameln, mit 
denen Rinteln umgeben ist, auf Zugang von aus¬ 
sen, schwerlich je würde Rechnung inachen kön- 
nen. 
2. 
Zu oben S. 21. 
Die Schrift unter dem Titel: Ueber Napoleon 
Bonaparte und das französische Volk unter seinem 
Consulat ist auch im Kursachsischen, Kur-Pfaltz¬ 
Bayerschen, Herzogl. Braunschweigischen und in meh¬ 
reren anderen Reichslanden verboten s. die allge- 
meinen Literatur-Zeit. Intel bl. Nr. 68. S 547. 
Eine Recension verspricht übrigens derselben viele 
Leser, welches bey dem bekannten „nitimur in 
„vetitum" der ergangenen Verbote ohngeachtet, 
wohl der Fall seyn könnte. Man vergleiche das 
Kur-Hess. Magazin St. 8. 
III. 
Beförderungen. 
Der Reg. Assessor Friedrich Kraffe zu Cassel wird 
daselbst JustizRath. 
Der 
Vortage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlir 
dropäische Rechtsgeschichte — Preußischer Klturbestz ME
	        
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