Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

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Zufitze. 
indessen dem Scharfsinn des achtungswürdigen Man- 
nes ein Vorzug, vielleicht eben darum entgangen, 
weil er zu nahe lag, den die Universität Rinteln vor 
vielen andern hat, und der Sie nie ganz wird 
sincken lassen, wenn nur ihre Lehrstühle- eini- 
germassen (a) besetzt sind; und dieser bestehet 
darin; dass Sie viele Meilen im Umkreiss kei¬ 
ne Rivalin hat, wohingegen sich Marburg und 
Giesen, der nahen Nachbarschaft wegen, nothwendig 
einander wechselseitig Abbruch thun müssen. 
Ob die Universität Marburg durch die Auf he¬ 
bung der Rintelischen gewinnen würde, ist noch un¬ 
gewiss (b), desto gewisser aber, lass es ihr keine Ehre 
bringen könnte, wenn Sie den Todt der jüngeren 
Schwester wünschen, oder gar befördern wollte, 
um sich eines Theils ihrer Aussteuer zu bemächti¬ 
gen. 
Soll- 
anderer mit kleinen Akademien sympathisirender 
Raisonneur, in einigen gegen das Raisonement über 
die protestantischen Universitäten in Deutschland 
(von den berühmten Ritter Michaelis) gerichteten 
Briefen Frankf. und Leipz 1772. Die Schrift ist 
zwar ohne Namen erschienen, indessen bekennt 
sich Hr. H. felbst zu derselben.m. S. Strieder Grundl. 
zu einer Hess. Gelehrten und Schriftsteller Geschich¬ 
te Th. v. S. 348. 
a) Ich sage mit Vorbedacht einigermassen, denn um 
die Grundsätze einer Wissenschaft zu lehren, (wel¬ 
ches die eigentliche Bestimmung des akademischen 
Lehrers ist) bedarf es keiner Celebrität in der 
gelehrten Welt, welche zwar ihrem Besitzer nützt, 
aber dessen Brauchbarkeit nicht erhöhet. 
(b) Hr. Hassenkamp verneint dieses a. a. O. und be¬ 
dient sich dabey des freylich nicht ganz passen¬ 
den Gleichnisses vom Pharaonischen Traum, da 
die magern Kühe die fetten verschlangen, ohne 
selbst fetter zu werden. 
Vonage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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