Peinliche Rechtsfalle.
147
Hierbey waren gegenwärtig: der Hr. Amtmann
von M., ich der Dr. Schatzmann als AmtsPhysi-
kus und Redacteur dieses Aufsatzes, der Land-
Chirurgus, der Chirurgus und drey Gerichts-
schöffen.
Wir fanden folgendes bemerkungswürdige:
das tode Kind, weiblichen Geschlechts,
war völlig ausgetragen, welches zeigten:
1) die vollkommen gebildete Nägel, an
Händen und Füssen; 2) das gehörig mit
Haaren versehene Haupt; 3) Die Länge,
welche völlig 22 Zoll betrug, und 4) das
Gewicht von 6½ Pfund.
Das Ansehen des ganzen äusseren Körpers war
blau, braun und grünlicht, die Bedeckungen von
anfangender Fäulniss aufgedunsen; der Geruch
faulicht und hieraus der Schluss zu machen,
dass das Kind schon einige Zeit im Wasser ge¬
legen haben müsse.
Keine äussere Verletzung war zu entdecken
und dass die Geburt des Kindes leicht von Stat-
ten gegangen seyn müsse, bewiesen die Nachge-
burt, und der völlig ganze Nabelstrang, wel¬
cher noch am mütterlichen und Kindlichen
Theile sich inserirt befande.
Während des Bewegens flosse Kindspech aus
dem Cadaver.
Nach abgetrennten äusseren Bedeckungen
des Kopfes befand sich über dem Stirnbein ein
dunkeles Extrasavat, welches aus der Pfeilnath
zu kommen schien. Ferner entdekte sich am
rechten Osse bregmatis, ganz nahe an der Pfeil-
nath, etwas nach der Hinterkopfsnath zu, ein
Loch in der Hirnschale, ohngefahr in der
Grös¬
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin