Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Peinliche Rechtsfalle. 
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Hierbey waren gegenwärtig: der Hr. Amtmann 
von M., ich der Dr. Schatzmann als AmtsPhysi- 
kus und Redacteur dieses Aufsatzes, der Land- 
Chirurgus, der Chirurgus und drey Gerichts- 
schöffen. 
Wir fanden folgendes bemerkungswürdige: 
das tode Kind, weiblichen Geschlechts, 
war völlig ausgetragen, welches zeigten: 
1) die vollkommen gebildete Nägel, an 
Händen und Füssen; 2) das gehörig mit 
Haaren versehene Haupt; 3) Die Länge, 
welche völlig 22 Zoll betrug, und 4) das 
Gewicht von 6½ Pfund. 
Das Ansehen des ganzen äusseren Körpers war 
blau, braun und grünlicht, die Bedeckungen von 
anfangender Fäulniss aufgedunsen; der Geruch 
faulicht und hieraus der Schluss zu machen, 
dass das Kind schon einige Zeit im Wasser ge¬ 
legen haben müsse. 
Keine äussere Verletzung war zu entdecken 
und dass die Geburt des Kindes leicht von Stat- 
ten gegangen seyn müsse, bewiesen die Nachge- 
burt, und der völlig ganze Nabelstrang, wel¬ 
cher noch am mütterlichen und Kindlichen 
Theile sich inserirt befande. 
Während des Bewegens flosse Kindspech aus 
dem Cadaver. 
Nach abgetrennten äusseren Bedeckungen 
des Kopfes befand sich über dem Stirnbein ein 
dunkeles Extrasavat, welches aus der Pfeilnath 
zu kommen schien. Ferner entdekte sich am 
rechten Osse bregmatis, ganz nahe an der Pfeil- 
nath, etwas nach der Hinterkopfsnath zu, ein 
Loch in der Hirnschale, ohngefahr in der 
Grös¬ 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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