Peinliche Rechtsfälle.
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seine Tochter immer dennoch die Schwangerschaft
geleugnet, und dass die Hebamme, welche sie
visitiret, erklärt habe, dass sie nie schwanger
gewesen seye.
Amts Acten Bog. 1.
Es ist hierauf die H. J. sogleich gefänglich
eingezogen und die GeneralUntersuchng durch
summarische Verhöre mit der Inkulpatin und
den Zeugen, wobey indessen sammtliche Proto-
colle ohne Zuziehung eines Actuars blos von
dem Beamten geführt sind, eröfnet worden. Auch
hat man alsbald die Obduction des gefundenen
todten Kindes durch den Amtsphysikus Dr.
S. nebst zweyen Chirurgen, in Gegenwart des
Interims- Beamten und zweyer Gerichtsschöf-
fen
Cfr. Sectionsprot. adj. 3 der AmtsActen
vornehmen zu lassen.
Die Resultate des Befundes bey dieser Sec-
tion haben die Aerzte in dem
in adJ. ad N. 4 actor.
zu ersehenden Gutachten (a) dahin bestimmt: 1)
das Kind habe sich in jeder Hinsicht und Ver-
hältniss als eine reife Frucht erzeigt; 2) We¬
der äusserlich noch innerlich, hätten sich Spu-
ren einer gewaltsamen Todesart entdeckt;
3)
die angefangene Fäulniss, sowohl im allgemei-
nen, als besonders den Lungen habe jede ge-
nauere Untersuchung erschwert, und insbe-
sondere die Probe mit letzteren unzuverlässig
gemacht, und
„es sey daher über etwaige Respiration
oder Leben des Kindes nach der Geburt,
schlechterdings kein einziges beweisendes
Kenn-
(a) Es folgt unten.
Volage
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zu Berlin