Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Peinliche Rechtsfälle. 
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so würde solche auch unsers Erachtens abzuleh- 
nen seyn (a). 
Wir haben demnach hierauf unterthänigst 
antragen, dem höchstens Ermessen Ew. &c, aber 
das weitere in derjenige Submission anheimstel- 
len sollen, worinnen wir ersterben. 
Ew. 
Rinteln den 3ten 
Aprill 1799. 
b. 
Höchst. Refcript Serenissimi 
Electoris. 
Demnach Wir auf den von Unserer Regie- 
rung in Rinteln erstatteten unterthänigsten Bericht, 
den Krüger Vehling aus Lieckwegen wegen des 
nach Ausweiss der hierbey zurückfolgenden 
Untersuchungs Acten, in dem vorgefallenen Streit 
mit ihm, tod gebliebenen königl. Preussischen 
Bombardiers Panzer zu den Eisen zweiter Clas- 
se, jedoch in Rücksicht der angeführten Mil¬ 
derungsgründe, nur auf 6 Monate condemnirt, 
die wegen Erstattung der Untersuchungskosten 
und sonst gethane devoteste Anträge auch gnä- 
digst genehmigt haben; So befehlen obbesag¬ 
ter Regierung desshalben sowohl, als wegen siche- 
rer Transportirung des Inquisiten hierher, das 
wei- 
(a) Der v. H. betrat zwar den Weg Rechtens, es wurde 
aber der Beklagte Vehling durch Schaumburger Amts 
Bescheid, und auf die von jenem eingereichte Ap¬ 
pellation, durch vorstehendes in Appellatorio von 
der Juristen Facultat zu Erfurt eingeholte Erkennt- 
niss, welches auch in der höchsten Instanz bestä¬ 
tigt wurde, mithin durch drey conforme Urthei- 
le, von der wider ihn erhobenen Klage absolvirt¬ 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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