Peinliche Rechtsfälle.
122
so würde solche auch unsers Erachtens abzuleh-
nen seyn (a).
Wir haben demnach hierauf unterthänigst
antragen, dem höchstens Ermessen Ew. &c, aber
das weitere in derjenige Submission anheimstel-
len sollen, worinnen wir ersterben.
Ew.
Rinteln den 3ten
Aprill 1799.
b.
Höchst. Refcript Serenissimi
Electoris.
Demnach Wir auf den von Unserer Regie-
rung in Rinteln erstatteten unterthänigsten Bericht,
den Krüger Vehling aus Lieckwegen wegen des
nach Ausweiss der hierbey zurückfolgenden
Untersuchungs Acten, in dem vorgefallenen Streit
mit ihm, tod gebliebenen königl. Preussischen
Bombardiers Panzer zu den Eisen zweiter Clas-
se, jedoch in Rücksicht der angeführten Mil¬
derungsgründe, nur auf 6 Monate condemnirt,
die wegen Erstattung der Untersuchungskosten
und sonst gethane devoteste Anträge auch gnä-
digst genehmigt haben; So befehlen obbesag¬
ter Regierung desshalben sowohl, als wegen siche-
rer Transportirung des Inquisiten hierher, das
wei-
(a) Der v. H. betrat zwar den Weg Rechtens, es wurde
aber der Beklagte Vehling durch Schaumburger Amts
Bescheid, und auf die von jenem eingereichte Ap¬
pellation, durch vorstehendes in Appellatorio von
der Juristen Facultat zu Erfurt eingeholte Erkennt-
niss, welches auch in der höchsten Instanz bestä¬
tigt wurde, mithin durch drey conforme Urthei-
le, von der wider ihn erhobenen Klage absolvirt¬
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin