Peinliche Rechtsfälle.
121
welches jedoch in substrato der Fall nicht ist.
Ueber das wird ein Hauptzweck der Strafe, dass
Sie nemlich ein Abschreckungsmittel für andere
seyn soll, weit ehender durch eine Leibes Strafe,
als durch eine GeldStrafe, von welcher die we¬
nigsten Kenntniss bekommen, erreicht werden.
In Gefolge dieser Grundsätze sind wir daher
des unterthänigsten Erachtens, dass Inquisit ne¬
ben Erstattung der Untersuchungskosten mit der
Strafe der Eisen zwoter Classe zu belegen sey,
jedoch dass solche in Betracht der für denselben
sprechenden Milderungsgründe, wozu noch die
von dem Defensor super vita anteacta inquisiti
beygebrachte gute Zeugnisse kommen, welche
demselben bey der ihm
sec. deducta
bevorstehenden poena arbitraria, zu deren Mil-
derung gereichen müssen
Stryck de Vita anteacta Cap. IV. n. 47.
eben nicht über 6 Monate zu erstrecken seyn
dürfte.
Uebrigens würde der oben incidenter be¬
merkte Fehler des Visi reperti, den Obducen-
ten um so mehr verweisslich zu erkennen zu ge¬
ben seyn, da bey dergleichen Obductions At-
testen, weil es oft dabey auf Leib und Leben
ankommt, die gröste Genauigkeit erforderlich ist.
Schliefslich hat der königl. Preussische Obrist¬
Lieutenant und Commandeur der Artillerie v. H.
wegen des Verlustsdes umgekommenen Panzers
eine Schadens Forderung von 300 Rthlr. zwar
formirt, weil aber solche von rechtlichen Grün-
den destituirt seyen dürfte
Stryk in Usu modern. Pandect, ad leg Aquil. 5 9.
so
Voteg
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin