Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Rechtliche Erkenntnisse: 
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„Mein Gott, bleibt zurück, oder ich thue eine 
„Nothwehr“ und seine Mägde nach dem Unter¬ 
officier im Dorfe geschickt, Panzer hingegen 
daran sich nicht gekehret, sondern auf der Trep- 
pe gegen den Appellaten, mit dem Kanonir 
Löfke losgegangen, worauf Appellat in der 
Angst, eine nicht geladene Büchse ergriffen, und 
den an ihn kommenden Panzer, absque omni 
animo occidendi, vermoge des geleisteten jura- 
menti purgatorii, mit der Kolbe zurückgestossen, 
woraut Panzer die Treppe herunter gefallen, und 
durch diesen unglücklichen Fall gleich todt 
gewesen, wobey der abgehörte Zeuge, Philip 
Knief 
fol. 23 in Vol. 1. act. inquisit. 
ausgeredet: Vebling hätte den Bombardirer Pan- 
zer, ehe er völlig hinaufgekommen, von sich 
abhalten müssen, weil er sonsten ihn, falls er 
völlig oben gewesen wäre, nicht hätte zurück¬ 
halten können. Wozu noch kommt, dass 
Appellat sich wegen der vor und auf der Trep- 
pe stehenden 4 Soldaten, mit der Flucht nicht 
retten konnte, und wenn er sich in die obere 
Kammer hätte retiriren und einschliessen wol¬ 
len, besorgen müssen dass die 4 Soldaten die 
Kammer aufgesprengt und ihn gänzlich in die 
Enge getrieben hätten. In diesem Falle aber 
3) wenn auch der adgressor um das Leben ge¬ 
kommen, die actio legis Aquiliae tam directa 
quam utilis ad resarciendum damnum, wegfallt; 
L. 4. princip. 
L. 5. princip. 
L. 45. § 4. fl. ad Leg. Aquil. 
4) Sehr hart wäre, wenn Appellant bey diesen 
Um¬ 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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