Rechtliche Erkenntnisse:
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„Mein Gott, bleibt zurück, oder ich thue eine
„Nothwehr“ und seine Mägde nach dem Unter¬
officier im Dorfe geschickt, Panzer hingegen
daran sich nicht gekehret, sondern auf der Trep-
pe gegen den Appellaten, mit dem Kanonir
Löfke losgegangen, worauf Appellat in der
Angst, eine nicht geladene Büchse ergriffen, und
den an ihn kommenden Panzer, absque omni
animo occidendi, vermoge des geleisteten jura-
menti purgatorii, mit der Kolbe zurückgestossen,
woraut Panzer die Treppe herunter gefallen, und
durch diesen unglücklichen Fall gleich todt
gewesen, wobey der abgehörte Zeuge, Philip
Knief
fol. 23 in Vol. 1. act. inquisit.
ausgeredet: Vebling hätte den Bombardirer Pan-
zer, ehe er völlig hinaufgekommen, von sich
abhalten müssen, weil er sonsten ihn, falls er
völlig oben gewesen wäre, nicht hätte zurück¬
halten können. Wozu noch kommt, dass
Appellat sich wegen der vor und auf der Trep-
pe stehenden 4 Soldaten, mit der Flucht nicht
retten konnte, und wenn er sich in die obere
Kammer hätte retiriren und einschliessen wol¬
len, besorgen müssen dass die 4 Soldaten die
Kammer aufgesprengt und ihn gänzlich in die
Enge getrieben hätten. In diesem Falle aber
3) wenn auch der adgressor um das Leben ge¬
kommen, die actio legis Aquiliae tam directa
quam utilis ad resarciendum damnum, wegfallt;
L. 4. princip.
L. 5. princip.
L. 45. § 4. fl. ad Leg. Aquil.
4) Sehr hart wäre, wenn Appellant bey diesen
Um¬
e
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