Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Abhandlungen 
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wie in Wetzlar, wo an Judicialtagen die in den 
3 Senaten überschiessenden 7 Assessoren an den 
Bescheidtisch verwiesen werden, und gewöhnlich 
unbeschäfftiget nach Hause gehen. Denn nach 
dem Berichte des K. Gerichts an Kaiser und 
Reich vom Jahr 1785. kann der Bescheidtisch 
den dahin verwiesenen Mitgliedern kaum für ei- 
nige Wochen im Jahre Beschäftigung geben. 
Der Bescheidtisch also, welcher an dem K. Ge- 
richt einen so kostbaren Zeitverlust verursacht 
einen Verlust, über den ganz Deutschland, ja das 
Gericht selbst und die Procuratoren die grössten 
Klagen führen, ist beym Tribunale zu Cassel ei¬ 
ne nützliche und unbedenkliche Einrichtung (a). 
5 4. 
Sollicitatur. 
Es bleibt ein grosses Uebel, wenn die Ju- 
stiz sollicitirt werden muss. Schon an und für 
sich setzt Sollicitatur einen Fehler im raschen 
Gange der Justiz voraus. Mancherley Kunst- 
griffen wird aber auch dadurch der Weg geöff- 
net, die unvermögende, oder abwesende Par- 
they kommt oft dabey zu kurz, das Gericht 
wird gewöhnlich verschrieen, und mancher Refe¬ 
rent, der das Sollicitiren nicht vertragen kann, 
wird von einer Menschlichkeit beschlichen, und 
der Sache abhold. Aber bey den höchsten 
Reichsgerichten ist es schlechterdings nöthig (b). 
und 
(a) Mit dem Reichsschlusse von 1788 hat sich hier¬ 
in die Verfassung am Kammergericht verbessert. 
(b) Wer Gelegenheit gehabt hat, die bey dem kais. 
Reichshofrathe eingeführten Prozessverzeichnisse 
der 
Vorlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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