Full text: Bibliothek für positive Rechtswissenschaft und Diplomatik (Bd. 1, St. 3 (1799))

von Carl Traug. Gottl. Schönemann. 469 
cherley Zweifel erregen. Indessen scheint es keine 
lange Rechtfertigung zu bedürfen, wenn der Verf. 
außer den bestehenden 3 Theilen, nämlich der Schrift= 
Zeichen= und Formelkunde, noch Glottologie, Chro= 
nologie, Geographie oder Chorographie und Di¬ 
plomatische Rechtslehre zugesetzt wissen will. Glot= 
tologie, oder Sprachkunde, die sich nicht so wohl über 
die Sprachen überhaupt, in denen Diplomen vorhan¬ 
den sind, oder gefertigt seyn mögen, oder bloß über 
die Epochen der wichtigsten, sondern über die Eigen¬ 
thümlichkeiten der diplomatischen Hauptsprachen, der 
Lateinischen und der Muttersprache für uns Teutsche, 
so weit dadurch das Verstehen erleichtert werden kann, 
verbreiten soll. Chronologie, wie sie einzeln für die 
Diplomatik so vortreflich bearbeitet, und auch bereits 
mit den übrigen Theilen von Gruber glücklich ver¬ 
bunden worden ist. Chorographie, allein in Bezie¬ 
hung auf Teutschland, besonders Erörterung der ehe= 
maligen Gaueneintheilung, ohne deren Kenntniß der 
Gebrauch der Diplomen aus den mittleren Zeiten 
unmöglich ist. Rechtslehre endlich, worin die er¬ 
sten und allgemeinsten Grundsätze des Staats und 
Privatrechts der mittleren Zeiten und dessen allmäh¬ 
liche Umbildungen vorgetragen werden, um theils bey 
Beurtheilung der Urkunden sicher zu gehen, theils vor 
verkehrter Anwendung zu bewahren. 
Dies 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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