Full text: Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde (Th. 3 = St. 1 (1804))

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Probe nicht. Man führt an: 1) „wenn der 
Verbrecher oder dessen Familie sich besondere 
Verdienste um den Staat erworben haben. 
So redet die neue Josephinische Gerichtsord¬ 
nung. Aber dieser Grund ist schon seit dem 
25ten Jahrhundert als unpassend verworfen. 
Schon Macchiavelli eifert wider ihn *). Wie 
könnten Verdienste und Verbrechen sich com= 
pensiren? 
2) „Wenn der Verbrecher noch sehr wich= 
tige Dienste zu leisten im Stande ist." Kein 
Dienst kann je so groß seyn, daß er den 
Schaden aufwiegen könnte, der aus einer 
wandelbaren Justiz und aus der Ueberzeugung 
der Unterthanen entspringt, die Strafgerech¬ 
tigkeit habe einen Willen über sich, der ihre 
Strenge brechen könne und auch wolle. 
3) „Wenn man weiß, daß der Verbre= 
cher gefährliche Mitschuldige hat und derselbe 
„In seinen Abhandlungen zum Livius. 
Vorage 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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