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Probe nicht. Man führt an: 1) „wenn der
Verbrecher oder dessen Familie sich besondere
Verdienste um den Staat erworben haben.
So redet die neue Josephinische Gerichtsord¬
nung. Aber dieser Grund ist schon seit dem
25ten Jahrhundert als unpassend verworfen.
Schon Macchiavelli eifert wider ihn *). Wie
könnten Verdienste und Verbrechen sich com=
pensiren?
2) „Wenn der Verbrecher noch sehr wich=
tige Dienste zu leisten im Stande ist." Kein
Dienst kann je so groß seyn, daß er den
Schaden aufwiegen könnte, der aus einer
wandelbaren Justiz und aus der Ueberzeugung
der Unterthanen entspringt, die Strafgerech¬
tigkeit habe einen Willen über sich, der ihre
Strenge brechen könne und auch wolle.
3) „Wenn man weiß, daß der Verbre=
cher gefährliche Mitschuldige hat und derselbe
„In seinen Abhandlungen zum Livius.
Vorage
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlin