241
der Strafe von 6 Wochen Gefängniß zu ent=
gehen? wird nicht jeder den Sohn, der auch
noch in dem Verbrecher den Vater ehrt und
ein kleines Verbrechen an dem Staate be¬
geht, um nicht ein großes Verbrechen wider
die Natur zu begehen, als ein Beyspiel der
Pietät verehren?
Das stärkste Hinderniß der Wirksamkeit
der Strafgesetze, ist die Hoffnung der Straf¬
losigkeit. Wenn alle wüßten, daß die Ver¬
heißung des Gesetzgebers unbezweifelt in Er¬
füllung gehen, die Strafe unausbleibliche
Wirkung des Verbrechens seyn würde, so
wäre die Begehung der Verbrechen nach psy¬
chologischen Gesetzen ganz unmöglich. Aber
diese apodictische Gewißheit ist unmöglich, so
lange der Richter im Staat nicht allwissend
und die Polizey nicht allmächtig ist. In die¬
ser nothwendigen Beschränktheit aller mensch¬
lichen Anstalten, in der Verborgenheit der
o
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlir