Volltext : Staats-Archiv (Bd. 1 = H. 1-4 (1796))

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Staats=Archiv  I.  1.
3)  Sie  mußten  einsehen,  daß  sie  in  allem,  was  die  Vertheidigung -
  dieses  Platzes  gegen  den  Reichsfeind  betraf,  unter
dem  höchsten  und  alleinigen  Befehle  des  Herrn  Grafen  von
Clerfait  Exellenz  standen.
4)  Besorgten  sie,  daß  ihre  in  Friedenszeiten  stattfindende -
  Unterthänigkeitspflichten  gegen  ihren  Landesherrn,  den  Durchlauchtigsten -
  Herrn  Kurfürsten  von  der  Pfalz,  und  ihre  fortdaurende -
  rechtmäßige  Anhänglichkeit  an  diesen  ihren  Herrn,
in  Kollision  kommen  könnten  mit  den  Pflichten,  die  ihnen  in
Absicht  der  Vertheidigung  Mannheims  oblagen,  und  welche
Pflichten  gegen  ihren  höhern  allgemeinen  teutschen  Souverain
waren;  so  mußten  sie  solches  ihrem  Kurfürsten  getreulich  einberichten; -
  ihm  vorstellen,  daß  die  Vertheidigung  einer  teutschen -
  Stadt  in  einem  Reichskriege  ihnen  unmöglich  mache,
andere,  als  die  höchsten  Befehle  des  Oberbefehlshabers  des
Reichskrieges,  zu  respektiren;  und  daß  sie,  wenn  dieser  Grundsatz -
  irgend  Sr.  Kurfürstlichen  Durchlaucht  bedenklich  scheinen
mögte,  lieber  um  ihre  Abrufung  aus  Mannheim  bitten  müßten.
Die  Herren,  um  eben  so  gegen  ihren  höchsten  Souverain
völlig  offen  und  redlich  zu  handeln,  mußten  ihre  Bedenklichkeiten -
  gleichfalls  Sr.  Exzellenz,  dem  Herrn  Grafen  von  Clerfait,
einberichten,  und  seiner  Weisheit  überlassen,  ob  er  fernerhin
ihnen  die  Vertheidigung  Mannheims  anzuvertrauen  gutfinden
**)
werde  *),  und  was  er  alsdann  wegen  ihrer  Entbindung
*)  Hatte  denn  der  Herr  Graf  v.  Clerfait,  oder  der  Herr  Kurfürst -
  von  der  Pfalz  ihnen  die  Vertheidigung  anvertrauet?
*)  Es  geht  doch  in  der  That  sehr  weit,  wenn  nun  sogar  der  commandirende -
  General  der  Reichsarmee  die  Unterthanen -
  von  dem  ihrem  rechtmäßigem  Herrn  geleisteten  Eyd  der  Treue
und  der  Unterthänigkeit  soll  entbinden  können.
Vorge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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