Full text: Staats-Archiv (Bd. 9 = H. 33/36 (1802))

I. Ueber Besoldung der Staatsbeamten. 
sollte z. E. ein Kammergerichts=Assessor mit 400 fl. Ge¬ 
halt, die ihm bey Errichtung dieses höchsten Tribunals 
ausgeworfen wurden, heut zu Tage auskommen *)? 
Seitdem die Goldgruben von Peru geöffnet, und nach Eu= 
ropa ungeheure Summen Geldes gekommen sind, ist der 
Werth des Geldes ungeheuer gefallen, jener der Lebensbe¬ 
dürfnisse aber in gleichem Verhältnisse gestiegen, und ein 
Reichsgulden ist heut zu Tage dem Werthe nach kaum, 
was vor ein paar hundert Jahren ein Sechskreuzerstück 
war. Güter, die vor einem Seculum noch um 10000 fl. 
gekauft wurden, werden heut zu Tage nicht um die Summe 
von 100000 fl. erkauft. 
§. 3. 
Wenn es wahr ist, daß zugroße Besoldungen 
Indolenz und Luxus zur Folge haben; so ist es auf der 
andern Seite auch nicht zu läugnen, daß mangelhafte 
die Quelle unendlicher Uebel werden können. 
Für mangelhaft halte ich jede Besoldung, die dem 
Staatsdiener nicht so viel abwirft, daß er mit seiner Fa¬ 
milie anständig leben und bey einer haushälterischen 
*) Bey den so enorm gestiegenen Preisen aller Lebensmittel 
kann auch ein R. K. G. Assessor, der Familie hat, nicht 
einmal mehr mit seiner Besoldung, seiner hohen Würde 
gemäß, anständig leben. Das R. K. G. hat daher billig 
um Erhöhung des Gehalts seiner Mitglieder bey Kaiser 
und Reich nachgesucht, und den Nachtheil, der aus der 
geringen und unverhältnißmäßigen Besoldung entspringt, 
lebhaft geschildert. Jch werde daher dies merkwürdige 
Schreiben dem obigen Aufsatz nachfolgen lassen. H. 
**) Nicht bloß werden können, sondern wirklich werden. 
oage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer