I. Ueber Besoldung der Staatsbeamten.
sollte z. E. ein Kammergerichts=Assessor mit 400 fl. Ge¬
halt, die ihm bey Errichtung dieses höchsten Tribunals
ausgeworfen wurden, heut zu Tage auskommen *)?
Seitdem die Goldgruben von Peru geöffnet, und nach Eu=
ropa ungeheure Summen Geldes gekommen sind, ist der
Werth des Geldes ungeheuer gefallen, jener der Lebensbe¬
dürfnisse aber in gleichem Verhältnisse gestiegen, und ein
Reichsgulden ist heut zu Tage dem Werthe nach kaum,
was vor ein paar hundert Jahren ein Sechskreuzerstück
war. Güter, die vor einem Seculum noch um 10000 fl.
gekauft wurden, werden heut zu Tage nicht um die Summe
von 100000 fl. erkauft.
§. 3.
Wenn es wahr ist, daß zugroße Besoldungen
Indolenz und Luxus zur Folge haben; so ist es auf der
andern Seite auch nicht zu läugnen, daß mangelhafte
die Quelle unendlicher Uebel werden können.
Für mangelhaft halte ich jede Besoldung, die dem
Staatsdiener nicht so viel abwirft, daß er mit seiner Fa¬
milie anständig leben und bey einer haushälterischen
*) Bey den so enorm gestiegenen Preisen aller Lebensmittel
kann auch ein R. K. G. Assessor, der Familie hat, nicht
einmal mehr mit seiner Besoldung, seiner hohen Würde
gemäß, anständig leben. Das R. K. G. hat daher billig
um Erhöhung des Gehalts seiner Mitglieder bey Kaiser
und Reich nachgesucht, und den Nachtheil, der aus der
geringen und unverhältnißmäßigen Besoldung entspringt,
lebhaft geschildert. Jch werde daher dies merkwürdige
Schreiben dem obigen Aufsatz nachfolgen lassen. H.
**) Nicht bloß werden können, sondern wirklich werden.
oage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für