Full text: Staats-Archiv (Bd. 9 = H. 33/36 (1802))

X. Uriform für Besitzer adl. Güteri. Preussisch. 445 
Dero gesammten Staaten, wie folget, bestimmt: Zur, Gala= 
Uniform ein Ponceau=Kleid mit farbigem stehenden 
Kragen und runden Aufschlägen, beides mit einem schlan= 
genförmigen geschlungenen goldenen oder silbernen Besatz 
eingefaßt. Goldene oder silberne Epaulets mi 
dem Preuß. Adler eingekrönten Wapenschilde. Auf jeder 
Seite des Rocks 8 gold= oder silbergestickte, schlangenför¬ 
miggeschlungene, eingefaßte Knopflöcher, zwei und zwei 
gesetzt, und eine Reihe Knöpfe von gelbem oder weissen Me= 
tall, je nachdem die Uniform Gold oder Silber hat. Zwei 
dergleichen eingefaßte Knopflöcher auf den Taschenplatten 
und zwey auf der Taille; weiß Unterfutter und dergl. Un= 
terkleider; die Knöpfe sollen mit dem Wapenschilde der 
Provinz, und über demselben mit der Königl. Krone ge= 
stempelt werden. 
Zur Interims=Uniform ein blauer Rock mit dergl. 
farbigem Kragen und Aufschlägen und derselben Einfassung 
wie bei der Gala=Uniform; die Röcke sind mit 8 in einer 
Reihe stehenden Knöpfen bis an die Taille zugeknöpft, er= 
halten weiß Unterfutter und aufgeschlagene Schöße. 
Zu beyden Uniformen werden schwarze mit Kokarden 
und einer schmalen goldenen oder silbernen Tressen=Agraffe 
versehene Hüte mit den bestimmten Gold- und blauen 
Cordons getragen, auch dergl. Portepees, am vergoldeten 
Infanterie=Degen mit silbernem Gewinde, welcher um dem 
Leib unter der Weste, im gewöhnlichen Gehenke bevestigt 
wird. 
Zu den Ueberröcken bedarf es keiner Bestimmung, da 
diese nicht zur Uniform gehören, und Jedermann har= 
unter nach Bedürfniß und Bequemlichkeit wählen kann. 
Fibernadlicher Güter die Rede ist. Wer alse ein ad. 
liches Gut besitzt, kann die vorgeschriebene Uniform tragen, 
er mag übrigens ablchen oder bürgerlichen Standes seyn. 
15. 
Staatsbibliothe 
Max-Planck-Institut für
	        
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