X. Uriform für Besitzer adl. Güteri. Preussisch. 445
Dero gesammten Staaten, wie folget, bestimmt: Zur, Gala=
Uniform ein Ponceau=Kleid mit farbigem stehenden
Kragen und runden Aufschlägen, beides mit einem schlan=
genförmigen geschlungenen goldenen oder silbernen Besatz
eingefaßt. Goldene oder silberne Epaulets mi
dem Preuß. Adler eingekrönten Wapenschilde. Auf jeder
Seite des Rocks 8 gold= oder silbergestickte, schlangenför¬
miggeschlungene, eingefaßte Knopflöcher, zwei und zwei
gesetzt, und eine Reihe Knöpfe von gelbem oder weissen Me=
tall, je nachdem die Uniform Gold oder Silber hat. Zwei
dergleichen eingefaßte Knopflöcher auf den Taschenplatten
und zwey auf der Taille; weiß Unterfutter und dergl. Un=
terkleider; die Knöpfe sollen mit dem Wapenschilde der
Provinz, und über demselben mit der Königl. Krone ge=
stempelt werden.
Zur Interims=Uniform ein blauer Rock mit dergl.
farbigem Kragen und Aufschlägen und derselben Einfassung
wie bei der Gala=Uniform; die Röcke sind mit 8 in einer
Reihe stehenden Knöpfen bis an die Taille zugeknöpft, er=
halten weiß Unterfutter und aufgeschlagene Schöße.
Zu beyden Uniformen werden schwarze mit Kokarden
und einer schmalen goldenen oder silbernen Tressen=Agraffe
versehene Hüte mit den bestimmten Gold- und blauen
Cordons getragen, auch dergl. Portepees, am vergoldeten
Infanterie=Degen mit silbernem Gewinde, welcher um dem
Leib unter der Weste, im gewöhnlichen Gehenke bevestigt
wird.
Zu den Ueberröcken bedarf es keiner Bestimmung, da
diese nicht zur Uniform gehören, und Jedermann har=
unter nach Bedürfniß und Bequemlichkeit wählen kann.
Fibernadlicher Güter die Rede ist. Wer alse ein ad.
liches Gut besitzt, kann die vorgeschriebene Uniform tragen,
er mag übrigens ablchen oder bürgerlichen Standes seyn.
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Staatsbibliothe
Max-Planck-Institut für