Full text: Staats-Archiv (Bd. 6 = H. 21/24 (1801))

Staats=Archiv VI. 24. 
474 
A) Jn Absicht Kaiser und Reichs: 
Die Einhaltung der Wormser Reichs-Matrikul, in 
so ferne und so weit sie nicht vom Kaiser und Reich 
selbst oder von den Kreisen auf die gesetzmäßige Art 
alterirt und abgeändert worden ist, und also die 
Einhaltung der Kreis=Matrikul auf den dermaligen 
gesetzmäßig stehenden Usual-Fuß. 
In Absicht seiner Stände: 
B) 
a) die Einhaltung der Usual-Kreis-Matrikul, so wie 
sie gesetzmäßig festgestellt ist. 
b) 
Die Einhaltung der Verfassung in Absicht der 
Beschlüsse über diese Einrichtungen; also der ord¬ 
nungsmäßigen Aufnahme der ständischen Stimmen 
und des aus ihrer Einstimmung oder Mehrheit 
zu ziehenden Schlusses; so wie diese Verfassung 
theils aus der Natur jedes über einen allgemei¬ 
nen Zweck berathschlagenden Gesellschaftsverbands, 
oder Versammlung, theils aus den ausdrücklichen 
Bestimmungen der Reichs=Gesetze, insbesondere des 
jüngsten Reichs-Abschieds §. 183, fließt, wo es heist: 
"In Kreishandlungen sollen über die in der Executions¬ 
Ordnung enthaltene, und dahin gehörige Verfassungs¬ 
sachen jederzeit die Majora Statt haben, und die 
mindern Stimmen den mehrern nachzugeben verbun¬ 
den seyn. 
Daß aber Kreismilitärsachen offenbar Verfas¬ 
sungssachen seyen, fließt schon aus dem Wort und Be¬ 
griff Kreis, das heißt, des von den einzelnen Glie¬ 
dern der Gesellschaft, kraft dieses gesellschaftlichen Sy¬ 
stems und Vertrags, zusammengestellten Militärs. 
c) Die Convenienz jedes einzelnen Standes, als die 
natürliche Folge des Urzwecks des gesellschaftlichen 
ge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für
	        
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