Full text: Staats-Archiv (Bd. 6 = H. 21/24 (1801))

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Staats=Archib VI. 23. 
Dies, gnädigster Herzog und Herr, ist die Handlungs¬ 
weise, welche geh. S. bey diesem ganzen Vorgange beob¬ 
achtet haben. Sie hatten hiebey kein anderes Interesse, 
als dieses, die ihnen obliegende Pflichten als ehrliche und 
redliche Männer ohne alle Anmaßung zu erfüllen. Sie 
haben ihre Schritte genau nach der ihnen von der allge¬ 
meinen Landes=Versammlung zurückgelassenen JInstruction 
bemessen, welche demjenigen durchaus gemäß ist, was 
während des gegenwärtigen Kriegs, sowohl von einzelnen 
Communitäter als ganzen Landen, häusig geschehen ist. 
und von den angesehensten Staats=Rechtslehrern für Fälle 
dieser Art als zulässig erklärt wird. 
Geh. S. gehen nun 2) auf dasjenige über, was die 
Herzogl. Signatur vom 2. d. M. wegen des Landschafts= 
Consulenten Abel noch insbesondere enthält. 
Vordersamst müssen sie hierüber in Unterthänigkeit be¬ 
merken, daß der Landschafts=Cons. Abel zu Uebernehmung 
des Auftrags in Frage sich nicht nur nicht selbst anerboten, 
sondern vielmehr unter Anführung mehrerer Gründe, hierzu 
eine andere Person zu erwählen, den Ausschuß ersucht, 
dieser aber hiebey, vornemlich auf ihn sein Augenmerk zu 
richten, dadurch bewogen worden sey, weil derselbe der 
französischen Sprache vollkommen mächtig ist, von allem dem, 
was mit dem franz. Gouvernement wegen der Contribution 
von 1796 verhandelt worden ist, Kenntniß hat, und wäh= 
rend seines Aufenthalts in Paris Gelegenheit hatte, ver¬ 
sönliche Bekanntschaften zu machen, aus welchen sich auch 
für den gegenwärtigen Fall Vortheile hoffen ließen. Es 
sieß sich mithin der Cons. Ahel, indem er den ihm unter 
Beystimmung aller und jeder Mitglieder des landschaftl. 
G. A. ertheilten Auftrag annahm, lediglich durch die Vor¬ 
schrift des von ihm beschwornen Consulenten=Staats 
leiten, als welcher aus drücklich enthält: daß, „wenn 
die Consulenten in gemeinen Landschafts¬ 
ge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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