Full text: Staats-Archiv (Bd. 6 = H. 21/24 (1801))

Staats=Archiv VI. 23. 
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dero G. R. Collegio dem Ausschusse diese unbefugte Mis¬ 
sion aus mehreren triftigen Gründen mündlich und schrift¬ 
lich untersagt worden, jedannoch vorgefahren sey, und 
deswegen den Verordneten des gr. A. die offenbare Rechts¬ 
widrigkeit dieses eigenmächtigen und selbst unpolitischen 
Schritts, wodurch die übrigen Herzogl. einzig das Wohl 
des Landes bezweckenden Maaßregeln und Veranstaltungen 
nur contrecarrirt würden, Höchstdero gerechteste Indigna¬ 
tion mit dem Anfügen zu erkennen gegeben haben wollen, 
daß Höchstdieselben den gesetz= und verfassungsmäßigen ab= 
geordneten Deputirten samt und sonders den Befehl hätten 
zugehen lassen, mit dem Consulenten Abel durchaus in keine 
Communication, in Absicht des Gegenstandes ihrer Sen¬ 
dung, zu tretten, und schlechterdings keine Notiz von ihm 
zu nehmen, wie Sich dann Höchstdieselben überhaupt vor= 
behalten wollten, gegen gedachten Consulenten, 
als einen im hohen Grade sich ungehorsam 
bezeugenden und gegen die Verfassung des 
Landes geflissentlich handelnden Untertha¬ 
nen zu procediren. 
Mit Wehmuth und Kümmerniß haben geh. S. die in 
dieser Herzogl. Signatur enthaltenen ungnädigen Aeußerun¬ 
gen über die von ihnen beschlossene Absendung des L. Cons. 
Abel an den franz. O.-General Moreau erfüllt, und tiefer 
mußte es ihnen noch zu Herzen dringen, daß Ew. H. D. 
gegen den L. C. Abel die Befolgung des ihm von den L. A. 
ertheilten Auftrags, als einen gegen Höchstdieselben began¬ 
genen Ungehorsam ahnden zu wollen, Sich erklären. Trost 
und Beruhigung aber gewährt ihnen hiebey das Bewußt¬ 
seyn, bey dieser von ihnen geschehenen Absendung alles 
lediglich nach der Ew. H. D. schuldigen tiefsten Devotion, 
und nach ihren gegen das Land übernommenen schweren 
Pflichten bemessen zu haben, und sie gründen hierauf auch 
die zuversichtliche unterth. Hoffnung, daß, wenn Ew. rc. 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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