Staats=Archiv VI. 23.
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dero G. R. Collegio dem Ausschusse diese unbefugte Mis¬
sion aus mehreren triftigen Gründen mündlich und schrift¬
lich untersagt worden, jedannoch vorgefahren sey, und
deswegen den Verordneten des gr. A. die offenbare Rechts¬
widrigkeit dieses eigenmächtigen und selbst unpolitischen
Schritts, wodurch die übrigen Herzogl. einzig das Wohl
des Landes bezweckenden Maaßregeln und Veranstaltungen
nur contrecarrirt würden, Höchstdero gerechteste Indigna¬
tion mit dem Anfügen zu erkennen gegeben haben wollen,
daß Höchstdieselben den gesetz= und verfassungsmäßigen ab=
geordneten Deputirten samt und sonders den Befehl hätten
zugehen lassen, mit dem Consulenten Abel durchaus in keine
Communication, in Absicht des Gegenstandes ihrer Sen¬
dung, zu tretten, und schlechterdings keine Notiz von ihm
zu nehmen, wie Sich dann Höchstdieselben überhaupt vor=
behalten wollten, gegen gedachten Consulenten,
als einen im hohen Grade sich ungehorsam
bezeugenden und gegen die Verfassung des
Landes geflissentlich handelnden Untertha¬
nen zu procediren.
Mit Wehmuth und Kümmerniß haben geh. S. die in
dieser Herzogl. Signatur enthaltenen ungnädigen Aeußerun¬
gen über die von ihnen beschlossene Absendung des L. Cons.
Abel an den franz. O.-General Moreau erfüllt, und tiefer
mußte es ihnen noch zu Herzen dringen, daß Ew. H. D.
gegen den L. C. Abel die Befolgung des ihm von den L. A.
ertheilten Auftrags, als einen gegen Höchstdieselben began¬
genen Ungehorsam ahnden zu wollen, Sich erklären. Trost
und Beruhigung aber gewährt ihnen hiebey das Bewußt¬
seyn, bey dieser von ihnen geschehenen Absendung alles
lediglich nach der Ew. H. D. schuldigen tiefsten Devotion,
und nach ihren gegen das Land übernommenen schweren
Pflichten bemessen zu haben, und sie gründen hierauf auch
die zuversichtliche unterth. Hoffnung, daß, wenn Ew. rc.
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