Full text: Staats-Archiv (Bd. 6 = H. 21/24 (1801))

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Staats=Archiv VI. 23. 
Lit. K. bekannt machte, so erklärte sich dieselbe, sub 
Lit- L., über jene Zumuthung etwas bestimmter. 
Es erfolgte nun zwischen beiden Stellen ein sehr star¬ 
ker Schriftenwechsel, der um so mehr einer öffentlichen Be= 
kanntmachung würdig ist, als er den Geist und Character 
derselben deutlich bezeichnet. 
a 
Die Antwort des Ministeriums liegt sub Lit. M., 
so wie der Landschaft sub Lit. N. bey . 
Das Ministerium wollte noch immer nicht nachgeben; 
es beharrte vielmehr auf den neuerlich angenommenen Grund¬ 
sätzen; doch wurde die eigene Anerkenntniß seiner Schwäche 
in Ausführung derselben sichtbarer, wie aus seiner Reso= 
lution, sub Lit. O., erhellt. 
Der General St. Suzanne, der zu damaliger Zeit in 
Stuttgardt sein Hauptquartier aufschlug, wollte dem bis¬ 
herigen Schriftenwechsel zwischen dem Ministerium und der 
Landschaft ein Ende machen, und indem er einer zu sich 
berufenen landschaftl. Deputation erklärte, daß, wofern 
die Contribution nicht innerhalb 24 Stunden berichtiget 
seyn würde, beide Stellen mit militärischer Execution be¬ 
legt werden sollten: so notifizirte die Landschaft diese Er¬ 
klärung noch in der Nacht dem Ministerium, und erbot sich 
wiederholt zu einer gütlichen Ausgleichung. Den darauf 
folgenden Tag, nämlich den 8. Septbr., beantwortete sie 
die letztere Signatur, sub Lit. P., und man glaubte im 
Publikum, daß sie ihren hier geäußerten Grundsätzen unter 
allen Umständen treu bleiben würde. 
Die Drohung des Generals war nicht ohne Wirkung 
bey dem Ministerium: allein obgleich dasselbe die sogenannte 
verfassungsmäßige Uebernahme des herrschaftl. Antheils an 
der Contribation von Seiten des Landes noch immer be¬ 
hauptete, und selbst in dem Moroschen Schreiben eine 
Pflicht für die Landschaft findet, den herrschaftl. Antheil 
auf das Land umzulegen, so offeritte es nun zum si¬ 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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