I. Wirtb. Verhandl. üb. d. neueste frz. Contrib. 253
Gegen diese Resolution antwortete der landschaftliche Aus¬
schuß in seinem Anbringen d. d. 22. Aug. sub Lit. F., und da
er voraussehen konnte, daß das Ministerium ohne speci¬
ellen Auftrag des Regenten an den gemachten Forderungen
nichts nachlassen durfte, so benutzte er bis zu Einlangung
der Resolution die Zeit, um sich über die bereits ver¬
abschiedete Vermögenssteuer von dem Lande Voll¬
macht geben zu lassen.
Die Resolution auf dieses Anbringen erfolgte früher,
als man erwarten konnte. Das Ministerium schickte sol¬
ches durch einen Eilboten an den Herzog, durch den die¬
selbe überschickt wurde. (Anl. sub Lit. G.)
Der Ober=General drang nun ernstlich auf die Be¬
richtigung der Contribution, und gab nicht nur über das
Wort, Duché et Etats, das man herrschaftlicher Seits:
das Herzogthum und die Staaten des Regenten, übersetzt
wissen wollte, eine sehr deutliche Erklärung über diese
Worte, sondern zugleich auch eine authentische Auslegung,
wie die Contribution zwischen dem Herzog und dem Lande,
jedem nämlich zur Hälfte, vertheilt werden solle. Die
anliegende Resolution mit dem Schreiben des Ober=Gene¬
rals und des Commiss. ord. en Chéf an die im Haupt¬
quartier anwesenden Deputirte, sub Lit. H., die das Mi¬
nisterium an den Ausschuß schickte, wird die Leser belehren,
wie das Ministerium dennoch die ganze Contribution auf
das unschuldige verarmte Land schieben wollte.
Der landschaftliche Ausschuß beobachtete in seiner
Antwort, sub Lit. I., ein tiefes Stillschweigen über die
Aeußerungen des Ober-Generals, so wie über die Forde¬
rungen des Ministeriums. Als aber der Ober-General zu
schnellerer Beytreibung der Contribution den Kriegs-Zahl¬
meister mit einem Agenten der Contributionen, die mit der
nöthigen Gewalt versehen waren, nach Stuttaardt abschickte,
und das Ministerium die Landschaft mit deren Sendung sub
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