Full text: Staats-Archiv (Bd. 6 = H. 21/24 (1801))

I. Baiern. 
13 
der erst 11 Monate an der Regierung ist, — die we¬ 
sentliche Pflicht auflegen, Einigkeit in der Nation zu 
erhalten, um gegen immer andringende Staats=Uebel Kraft 
äußern zu können? 
Eure Kräfte sind gewiß zu allen Zeiten hinlänglich, 
solchen Neuerungen Einhalt zu thun, welche nicht gut sind, 
welche auf unrichtigen Grundsätzen ruhen, — welche 
dem allgemeinen Wohlstande der Nation schädlich sind; 
solchen Neuerungen aber Einhalt zu thun, welche aus 
reinen, allgemein als gültig anerkannten Grund¬ 
sätzen fliessen; — welche das unaufhaltbare Fort¬ 
schreiten des menschlichen Verstandes, und das Bedürf¬ 
niß der Zeit jeder achtsamen Regierung abnöthigen, 
liegt einmal in Unsern Kräften so wenig, als es in Unsern 
Kräften liegt, einen Strom aufzuhalten; — man muß mit 
Klugheit, bey Zeiten, und mit Entschlossenheit das ableiten, 
was man nur mit großem Nachtheile, vielleicht nur mit 
Verlust des Ganzen eine Zeit lang aufhalten könnte. 
Um nicht die größte Verantwortlichkeit 
auf euch zu laden, wollet ihr vielleicht mit 
Uns nicht mehr forthandeln; 
— deswegen 
bittet ihr Uns um die Einberufung eines all¬ 
gemeinen Landtages. 
Verantwortlich kann man nur über solche Handlungen 
werden, welche wider den allgemeinen Wohlstand der Na¬ 
tion gemacht werden; so lange man diesen befördert, läßt 
sich Verantwortlichkeit nicht denken; noch zur Zeit haben 
Wir wider den National-Wohlstand nichts gefodert. Wir 
sehen also noch nicht ein, warum ihr, ohne verantwortlich 
zu werden, mit Uns nicht mehr forthandeln könnet, und 
warum ihr deswegen um die Einberufung eines allge¬ 
meinen Landtages ansuchet? Ihr, die ihr vermöge eurer 
ge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer