VI. Ehrenrettung des Canon. Goffaur.
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bringen mußten, so wie es noch jeden mit Bewunderung
unsers jetzt regierenden gnädigsten Landesherrn erfüllet, daß
Höchstdieselben gegen die bekannte und durch den Landsyndieus -
Crome in Druck gebrachte Vorstellung der protestantischen -
Ritterschaft und Städte vom 1. März 1793 nichts
weiter als durch Nichtbeantwortung tiefe Indignation zu
erkennen gegeben haben.
Mein lebhafter Charakter und das unüberwindliche
mit meinem Ich innig verwebte Pflichtgefühl ließ mich gegen -
so viele und große Gefahren nicht gleichgültig seyn.
Ich sah mich auf einem dreyfachen Posten: als Mensch,
als Geistlicher, als Landstand, und erschrak vor dem traurigen -
Bilde der Gefahren, welche Teutschland, meinen
Stand und meine ganze vaterländische Provinz bedroheten.
Sie abzuwenden zu suchen, beschloß ich; und Dank der
unterstützenden Vorsehung, die mich mit ausgezeichnetem
Glücke dies Werk vollbringen ließ!
Die Erfüllung meiner landständischen Pflicht in Denunciation -
der bekannten Bertherambschen Kammerbedrükkungen -
war kaum bekannt geworden, als die Landleute in
Haufen von allen Seiten mir zuströmten; sie klagten, sie
waren unruhig, und nicht selten droheten sie im Geiste der
damaligen Zeitperiode. Dies kann nicht geleugnet werden,
denn der Landsyndicus Crome sagt es selbsten in
seinem bekannten Promemoria vom März 1793 an die
Landstände.
Ich ermahnte nachdrücklich zur Ruhe, und daß sie
sich mit ihren Beschwerden an die Behörde wenden mögten,
aber leider waren sehr viele dagegen taub; das Mißtrauen -
ward, nach aufgehobener ständischen Deputation zur
Untersuchung der Beschwerden, über alle Beschreibung groß,
Vodage
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zu Berlin