Volltext : Staats-Archiv (Bd. 5 = H. 17/20 (1800))

VI.  Ehrenrettung  des  Canon.  Goffaur.
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bringen  mußten,  so  wie  es  noch  jeden  mit  Bewunderung
unsers  jetzt  regierenden  gnädigsten  Landesherrn  erfüllet,  daß
Höchstdieselben  gegen  die  bekannte  und  durch  den  Landsyndieus -
  Crome  in  Druck  gebrachte  Vorstellung  der  protestantischen -
  Ritterschaft  und  Städte  vom  1.  März  1793  nichts
weiter  als  durch  Nichtbeantwortung  tiefe  Indignation  zu
erkennen  gegeben  haben.
Mein  lebhafter  Charakter  und  das  unüberwindliche
mit  meinem  Ich  innig  verwebte  Pflichtgefühl  ließ  mich  gegen -
  so  viele  und  große  Gefahren  nicht  gleichgültig  seyn.
Ich  sah  mich  auf  einem  dreyfachen  Posten:  als  Mensch,
als  Geistlicher,  als  Landstand,  und  erschrak  vor  dem  traurigen -
  Bilde  der  Gefahren,  welche  Teutschland,  meinen
Stand  und  meine  ganze  vaterländische  Provinz  bedroheten.
Sie  abzuwenden  zu  suchen,  beschloß  ich;  und  Dank  der
unterstützenden  Vorsehung,  die  mich  mit  ausgezeichnetem
Glücke  dies  Werk  vollbringen  ließ!
Die  Erfüllung  meiner  landständischen  Pflicht  in  Denunciation -
  der  bekannten  Bertherambschen  Kammerbedrükkungen -
  war  kaum  bekannt  geworden,  als  die  Landleute  in
Haufen  von  allen  Seiten  mir  zuströmten;  sie  klagten,  sie
waren  unruhig,  und  nicht  selten  droheten  sie  im  Geiste  der
damaligen  Zeitperiode.  Dies  kann  nicht  geleugnet  werden,
denn  der  Landsyndicus  Crome  sagt  es  selbsten  in
seinem  bekannten  Promemoria  vom  März  1793  an  die
Landstände.
Ich  ermahnte  nachdrücklich  zur  Ruhe,  und  daß  sie
sich  mit  ihren  Beschwerden  an  die  Behörde  wenden  mögten,
aber  leider  waren  sehr  viele  dagegen  taub;  das  Mißtrauen -
  ward,  nach  aufgehobener  ständischen  Deputation  zur
Untersuchung  der  Beschwerden,  über  alle  Beschreibung  groß,
Vodage
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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