I. Ehrendenkmal des O. A. G. zu Celle. 245
Befehle und dererjenigen, so solche nomine regio zu er¬
lassen befugt, befolgen müsse, und mithin auch dergl. Er¬
kenntnisse ihnen an ihrer supponirten Unmittelbarkeit keinen
Eintrag thäten. Schließlich bittet er bey so bewandten
Umständen, ein Previsorium an Königl. Kriegescanzley
rescribendo, wie vorhin gebeten, abzulassen.
Votum.
Quoad materialia causae, glaube ich dem ill.
Tribunali meine geringe Meynung bey der darüber anzu¬
stellenden Deliberation am füglichsten nach Anleitung fol¬
gender dreyer Considerandorum vortragen zu können, daß
ich nemlich
alle bisher abseiten des Tribunals angeführte Ra¬
tiones ihrer Rescriptorum und Verfügungen noch¬
mahlen kürzlich in Erwägung ziehe, und
2) die von Sr. Königl. Majestät sowohl als dero Mi-
nisterium und Justizcanzley dagegen angeführte Be¬
wegungsgründe gleichfalls ponderire, auch endlich
3) nach Anleitung dieser praemissorum mich dahin
äußere, was Recht und Schuldigkeit anjetzo für ein
Betragen von diesem höchsten Gerichte erfordere?
Soviel demnach
1) die Untersuchung der Ration. decid. ill. Tribu¬
nalis anlanget, so stellt sich dabey gleich anfänglich und
ganz natürlicherweise die Fundirung der Jurisdiction die¬
ses höchsten Gerichts, als der nothwendigste in Obacht zu
ziehende Präliminar-Punct, dar, weilen, ohne selbige
gehörig festgesetzt zu haben, dem Tribunali vorgeworfen
werden könnte, sich in Sachen, die für dasselbe nicht ge¬
höreten, gemischet zu haben.
orge
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zu Berlin