Volltext : Neue teutsche Staats-Litteratur (Bd. 1 (1795))

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XXVII.  Einige  Reichshofraths  Collegial=Principia -
  über  Proceß  und  Referir=Art.  Sie
beziehen  sich  auf  folgende  Gegenstände:  1)  Zeugenverhör, -
  2)  Priv.  impressoria.2.  3.  4.  5.  61  Jurisdiction -
  des  Reichshofraths.en  7.  8.  9)  Laudemien.
10)  Modus  Taxandi.1  12)  Mandats=Proceß.
13)  Appellation.  14)  Restitution  in  integrum.
15)  Revision.  16)  Modus  extrahendi  et  referendi.
17)  Formula  juramenti  paupertatis.
VIII.
Reichstags-Almanach  für  das  Jahr
1795.  Stuttgardt,  bey  Ehrard  un  d  |
Löflund.  402  Seiten.  8.
Es  war  in  der  That  ein  gnter  Gedanke,  dem  Teutschen -
  Reichstage  einen  eigenen  Almanach  zu  widmen.
Die  Herausgeber  entschuldigen  sich,  daß  sie  diesem
ersten  Versuche  nicht  die  möglichste  Vollkommenheit
haben  geben  können,  weil  der  Wunsch,  mit  ihrem
Almanach  nicht  zu  spät  ans  Tageslicht  zu  treten,  sie
zur  Eile  genöthigt  habe.  Ein  Entschuldigungsgrund,
der  eben  nicht  sehr  triftig  zu  seyn  scheint,  und  den
man  kaum  bey  Schriften  dieser  Art,  die  an  einen  gewissen -
  Zeitpunct  gebunden  sind,  zulassen  kann;  der
aber  doch  hier  um  so  mehr  einiger  Rücksicht  würdig
ist,  da  man  den  Herausgebern  ein  wohlverdientes
Lob  allerdings  nicht  versagen  kann.  Rec.  wünscht
recht  sehr  einen  glücklichen  Fortgang  ihres  Unternehmens. -
  Sie  versprechen  noch  manche  interessante
Notizen  und  Aufsätze  zu  liefern,  zu  deren  Mittheilung -

ge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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