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XXVII. Einige Reichshofraths Collegial=Principia -
über Proceß und Referir=Art. Sie
beziehen sich auf folgende Gegenstände: 1) Zeugenverhör, -
2) Priv. impressoria.2. 3. 4. 5. 61 Jurisdiction -
des Reichshofraths.en 7. 8. 9) Laudemien.
10) Modus Taxandi.1 12) Mandats=Proceß.
13) Appellation. 14) Restitution in integrum.
15) Revision. 16) Modus extrahendi et referendi.
17) Formula juramenti paupertatis.
VIII.
Reichstags-Almanach für das Jahr
1795. Stuttgardt, bey Ehrard un d |
Löflund. 402 Seiten. 8.
Es war in der That ein gnter Gedanke, dem Teutschen -
Reichstage einen eigenen Almanach zu widmen.
Die Herausgeber entschuldigen sich, daß sie diesem
ersten Versuche nicht die möglichste Vollkommenheit
haben geben können, weil der Wunsch, mit ihrem
Almanach nicht zu spät ans Tageslicht zu treten, sie
zur Eile genöthigt habe. Ein Entschuldigungsgrund,
der eben nicht sehr triftig zu seyn scheint, und den
man kaum bey Schriften dieser Art, die an einen gewissen -
Zeitpunct gebunden sind, zulassen kann; der
aber doch hier um so mehr einiger Rücksicht würdig
ist, da man den Herausgebern ein wohlverdientes
Lob allerdings nicht versagen kann. Rec. wünscht
recht sehr einen glücklichen Fortgang ihres Unternehmens. -
Sie versprechen noch manche interessante
Notizen und Aufsätze zu liefern, zu deren Mittheilung -
ge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin