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Die Inquisition wurde nun förmlich eröffnet. Nach
dem Schlusse derselben wurde ihm freygestellt, eine
Vertheidigung zu führen. Er bat um seine Loslassung -
gegen Caution, und da ihm diese Bitte abgeschlagen -
wurde, so entfloh er aus dem Gefängniß
und ließ einen Brief zurück, worin er die Ursachen
seiner Entweichung darstellte. Er bat hierauf um
ein sicheres Geleite, erhielt es, und arbeitete sodann -
an seiner Vertheidigung. Indessen ertheilte
die Regierung dem Oberhof zu Coblenz den Auftrag,
die wider die beiden Büchel wegen mannigfaltigen
Kellnerey= und Amts=Dienstgebrechen gepflogene
Untersuchung, so viel etwa daran zur rechtlichen Entscheidung -
noch abgehe, zu vervollständigen; diesemnach -
die bloßen Dienstvergehungen in ein und anderem
Gegenstand von denen übrigen abzusondern; in Betreff -
der erstern gutachtlich zu berichten, in den übrigen -
aber das rechtliche zu verfügen. Beynahe zu
gleicher Zeit wurde dem Justizsenat zu Trier aufgetragen, -
über das Debit= und Separations=Wesen
des Amtsverwalter Büchels zu erkennen. Der junge
Büchel wollte sich nicht eher, besonders vor einem
peinlichen Gerichte einlassen, als bis vorher die begangenen -
Nichtigkeiten abgestellt seyn würden. Auf
seine Vorstellungen erhielt er den Bescheid, daß er
das Ende der Sache bey dem Oberhofe abzuwarten
habe. Er bat um Versendung der Acten an auswärtige -
Rechtsgelehrte; sein Gesuch wurde aber als
verfassungswidrig verworfen. Nun ging er an das
Reichs=Kammergericht, und bat, das ganze Verfahren -
wegen seiner unheilbaren Nichtigkeit aufzuheben -
und ihm zur Entschädigung und Genugthuung
zu verhelfen, oder wenigstens die Verschickung der
Acten zu verordnen und in jedem Falle sein Vermögen -
des Arrestes zu entschlagen und seine Absetzung -
oder Suspension aufzuheben. Er erhielt aber
zwey
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
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