Volltext : Neue teutsche Staats-Litteratur (Bd. 1 (1795))

279
schon  in  einen  Ankauf  von  Pferden,  und  in  andere
Rüstungskosten  für  Cavallerie  sowohl  als  Infanterie,
eingelassen.
Unterdessen  habe  sich  bereits  ein  und  der  andere
Kreis=Mitstand  zu  isoliren  —  und  sich  in  besondere
Abfindungs-  und  Vertretungsverträge  seines  Kreis¬Contingents -
  einzulassen  für  gut  befunden.
Die  Reichs-Armirung  habe  ihren  sonst  gewöhnlichen -
  Gang  nicht  genommen,  die  Truppen  der
Reichsstände  hätten  sich  nicht  zusammen  gezogen.
Die  meisten  seyen  einzeln  zu  dieser  oder  jener  Armee
marschirt.  Allenthalben  sey  es  sichtbar  gewesen,  daß
eine  Reichs-Armee  im  eigentlichen  Verstande  nicht
zu  Stande  kommen  werde.  Auch  dieses  habe  einen
und  den  andern  Kreisstand  veranlaßt,  sein  Contingent -
  zu  reluiren.
Bey  dieser  Lage  der  Sachen  habe  der  Stand
Würzburg  dem  Gesetze  der  Nothwendigkeit  gehorcht,
und  sey  dem  ihm  von  dem  allerhöchsten  Reichsoberhaupte -
  selbst  gegebenen  Winke  gefolgt.  Denn  die
mehrern  seiner  Mitstände  hätten  den  Gedanken,  bloß
Infanterie  zu  stellen,  gegen  dessen  Ausführung  sich
seine  Ueberzeugung  gesträubt  habe,  nicht  aufgeben
wollen.
Dieß  vorausgesetzt,  so  liege
Ad.  1.  mit  7.  der  obengenannten  Zusammenstellung, -
  die  Schuld  des  noch  fortdauernden  Aufwandes -
  für  den  Friedensfuß  nicht  auf  Seiten  der  Stände,
welche  man  zur  Isolirung  gezwungen  habe,  sondern
der  sogenannten  beyhaltenden  Stände.
Auf  allen  Fall  aber  sey  der  fortdauernde  Aufwand -
  für  den  Friedensfuß  kein  Grund,  den  nicht  beystellenden -
  Ständen  einen  Beytrag  zum  Kriegsaufwand -
  der  sogenannten  beyhaltenden  Stände  anzusinnen. -

S  4
Vge
Staatsbibliothe
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer