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schon in einen Ankauf von Pferden, und in andere
Rüstungskosten für Cavallerie sowohl als Infanterie,
eingelassen.
Unterdessen habe sich bereits ein und der andere
Kreis=Mitstand zu isoliren — und sich in besondere
Abfindungs- und Vertretungsverträge seines Kreis¬Contingents -
einzulassen für gut befunden.
Die Reichs-Armirung habe ihren sonst gewöhnlichen -
Gang nicht genommen, die Truppen der
Reichsstände hätten sich nicht zusammen gezogen.
Die meisten seyen einzeln zu dieser oder jener Armee
marschirt. Allenthalben sey es sichtbar gewesen, daß
eine Reichs-Armee im eigentlichen Verstande nicht
zu Stande kommen werde. Auch dieses habe einen
und den andern Kreisstand veranlaßt, sein Contingent -
zu reluiren.
Bey dieser Lage der Sachen habe der Stand
Würzburg dem Gesetze der Nothwendigkeit gehorcht,
und sey dem ihm von dem allerhöchsten Reichsoberhaupte -
selbst gegebenen Winke gefolgt. Denn die
mehrern seiner Mitstände hätten den Gedanken, bloß
Infanterie zu stellen, gegen dessen Ausführung sich
seine Ueberzeugung gesträubt habe, nicht aufgeben
wollen.
Dieß vorausgesetzt, so liege
Ad. 1. mit 7. der obengenannten Zusammenstellung, -
die Schuld des noch fortdauernden Aufwandes -
für den Friedensfuß nicht auf Seiten der Stände,
welche man zur Isolirung gezwungen habe, sondern
der sogenannten beyhaltenden Stände.
Auf allen Fall aber sey der fortdauernde Aufwand -
für den Friedensfuß kein Grund, den nicht beystellenden -
Ständen einen Beytrag zum Kriegsaufwand -
der sogenannten beyhaltenden Stände anzusinnen. -
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Vge
Staatsbibliothe
Max-Planck-Institut für
zu Berlin